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Gesundheitsfonds Steiermark (Hg.). Gesundheitsberichterstattung Steiermark.
21.09.2023

Pflege

Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2019 (Stufe/Pflegebedarf in Stunden pro Monat/Betrag jeweils monatlich):
Pflegestufe 1: > 65 Stunden, 160,10 €
Pflegestufe 2: > 95 Stunden, 295,20 €
Pflegestufe 3: > 120 Stunden, 459,90 €
Pflegestufe 4: > 160 Stunden, 689,80 €
Pflegestufe 5: > 180 Stunden, wenn außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist, 936,90 €
Pflegestufe 6: > 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind oder die
dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist, 1.308,30 €
Pflegestufe 7: > 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten möglich sind
(https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360516.html)

81.188
Steirerinnen und Steirer waren 2019
auf Pflege und/oder Betreuung angewiesen.

466.360
Personen waren es in ganz Österreich.

Der Pflegegeldbezug ist ein Indikator dafür, wie groß der Anteil der Menschen ist, die auf Pflege und/oder Betreuung angewiesen sind. 2019 waren das 81.397 Personen, das sind 65 Personen je 1.000 EW (nicht alters- und geschlechtsstandardisiert). In Österreich waren es 466.360 Personen (52 Personen je 1.000 EW; nicht alters- und geschlechtsstandardisiert).

Anzahl der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher alters- und geschlechtsstandardisiert je 1.000 EW
nach steirischen Bezirken und Versorgungsregionen 2019
Österreichische Sozialversicherung; Bearbeitung und Berechnung: Landesstatistik Steiermark

Pflegegeldstufenverteilung relativ
nach Geschlecht und steirischen Versorgungsregionen im Stichmonat Dezember 2019
Österreichische Sozialversicherung; Bearbeitung und Berechnung: Landesstatistik Steiermark

Zum Pflegegeldbezug werden die Daten seit 2012 dargestellt, da es seit diesem Jahr in Österreich einheitlich das Bundespflegegeld gibt. 75.800 Steirerinnen und Steirer bzw. 444.000 Österreicherinnen und Österreicher bezogen 2012 Pflegegeld.
2015 ist die Zahl der Personen mit Pflegegeldbezug gesunken. Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass ab diesem Jahr die Voraussetzungen für den Pflegegeldbezug geändert wurden. Bis dahin wurde Pflegegeld der Stufe 1 an Personen ausbezahlt, die einen Pflegebedarf von mindestens 60 Stunden pro Monat hatten. Ab 2015 waren dafür 65 Stunden notwendig.

Anzahl der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher alters- und geschlechtsstandardisiert je 1.000 EW
nach steirischen Versorgungsregionen für die Jahre 2012-2019
Österreichische Sozialversicherung; Bearbeitung und Berechnung: Landesstatistik Steiermark