Alkoholkonsum kann in Litern Alkohol (Volumen) oder in Gramm Alkohol (Gewicht) gemessen werden. Eine Umrechnung vom einen ins andere ist anhand von Formeln möglich. Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 3f
Der durchschnittliche Alkoholkonsum in einer Bevölkerung wird üblicherweise in
Beim Errechnen der Menge des Alkoholkonsums in der Bevölkerung wird die Art und Menge des Alkohols, der von Befragten angegeben wird, mittels „Standardgläsern“ vergleichbar gemacht. Ein österreichisches Standardglas enthält rund 20 Gramm reinen Alkohol. Dies entspricht den folgenden Alkoholmengen unter der Annahme, dass die Alkoholkonzentration der verschiedenen Sorten ((z. B. verschiedene Weinsorten mit unterschiedlichem Alkoholgehalt) einheitlich ist. Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 6
Laut WHO gibt es keinen unbedenklichen, sondern
nur risikoarmen Konsum, denn jeglicher Alkoholkonsum birgt ein Gesundheitsrisiko.
Daher werden z.B. von der WHO als maximale Tagesmengen für Männer 24 Gramm,
für Frauen 12 Gramm Reinalkohol empfohlen.
Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 16
Weiters gilt Alkohol als risikoarm, wenn an die jeweilige Situation angepasst getrunken wird.
Dazu gehört in bestimmten Situationen und Lebenslagen vollständig auf Alkohol zu verzichten,
wie zum Beispiel im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in der Schwangerschaft.
Man spricht von Punktnüchternheit.
Quelle: GÖG, 2021: Handbuch Alkohol - Österreich, Band 3: Ausgewählte Themen, S. 5 & S. 38
Die derzeit angewendeten Grenzmengen für Alkoholkonsum gelten für gesunde, erwachsene Männer bzw. gesunde, erwachsene Frauen.
Für Kinder/Jugendliche, Schwangere, (chronisch) kranke Personen
oder auch ältere Personen ab 65 Jahren gelten diese Grenzmengen nicht.
Hier können schon wesentlich kleinere Mengen zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führen.
Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 16
Es stehen jedoch keine eigens definierten Grenzmengen für spezifische Zielgruppen zur Verfügung.
Diese Begriffe bezeichnen eine risikoreiche Konsumform, bei der große Mengen Alkohol innerhalb einer kurzen Zeitspanne getrunken werden: Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 16
Alkoholabhängigkeit ist eine diagnostizierbare Erkrankung. Die Diagnose „Alkohol-Abhängigkeitssyndrom“ kann nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren: Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 17
In Befragungen wird die gesamte Lebensspanne oder ein bestimmter Zeitraum bis zum Befragungszeitpunkt im Hinblick auf das Konsumverhalten abgefragt. Daraus ergeben sich, abgeleitet vom Begriff der Prävalenz (Häufigkeit des Vorkommens eines Ereignisses in einer bestimmten Population innerhalb eines bestimmten Zeitraums) folgende Definitionen für suchtrelevante Befragungen:
Internationale Vergleiche Vergleiche zum Konsum von Alkohol sind möglich, jedoch muss berücksichtigt werden, dass die Menge des Alkohols in Standardgläsern in den einzelnen Ländern sehr stark voneinander abweicht und für Vergleiche umgerechnet werden muss. Bei internationalen Vergleichen zum Durchschnittskonsum wird die Menge des Alkohols verwendet, der mittels Verkaufsstatistiken, Steuer oder Zollstatistiken offiziell erfasst wird („recorded alcohol“). Nicht inkludiert ist illegal bzw. inoffiziell hergestellter oder importierter Alkohol („unrecorded alcohol“). Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 7 & S. 119 Der Vergleich von Befragungsdaten ist oft nur eingeschränkt über verschiedene Länder möglich. Manche Länder (wie Österreich) adjustieren die Befragungsdaten mit anderen Datengrundlagen, z. B. offiziellen Daten von „recorded alcohol“. Andere Länder erhalten niedrigere Konsummengen, weil sie unadjustierte Befragungsdaten verwenden. Diese unterschätzen den Alkoholkonsum eher aufgrund von Underreporting und Undersampling.
Basierend auf den Steirischen Gesundheitszielen wurden 2009 „Gesundheits-Kernindikatoren für die Steiermark“ (GeKiS) entwickelt. Darauf aufbauend werden die Indikatoren und die Datenquellen im Zuge der Gesundheitsberichterstattung Steiermark laufend überprüft und angepasst.
Ziel ist es Daten zu allen Indikatoren nach Möglichkeit und Datenverfügbarkeit regional, nach Alter, Geschlecht, Bildung und im zeitlichen Verlauf darzustellen. Im Idealfall werden im zeitlichen Verlauf Daten ab dem Jahr 2002 berichtet. Seit diesem Jahr werden die Bevölkerungszahlen anderes berechnet und lassen - als Grundlage für Hochrechnungen und Standardisierungen - häufig eine Darstellung des zeitlichen Verlaufs erst ab diesem Jahr zu.
Stratifikation: Einteilung der Bevölkerung nach bestimmten Merkmalen, z. B. Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Einkommensmerkmale, Wohnort, etc.
Die Grundlage für die Berichterstellung bilden jeweils Daten aus dem aktuellsten verfügbaren Jahr. Prognosen sind bis zum Jahr 2040 abgebildet.
Die regionale Stratifizierung erfolgt grundsätzlich auf Ebene der Bundesländer, der Versorgungsregionen (entsprechen in der Steiermark den NUTS-III-Regionen) und teilweise der Bezirke. Vor allem die Auswertungen auf Ebene der Versorgungsregionen ist weiterführend für Planungsarbeiten im Gesundheitswesen relevant.
Die Datenanalyse erfolgt grundsätzlich quellbezogen nach Wohnort der Personen. Nur in Ausnahmefällen sind solche Daten zu den berichteten Indikatoren nicht verfügbar. Das ist an den jeweiligen Stellen gekennzeichnet.
Das Alter wird in breiten Altersgruppen abgebildet, zumeist in 10-Jahres-Schritten. Manchmal ist es nötig oder sinnvoll, die Daten in größeren Altersgruppen darzustellen, zum Beispiel aufgrund kleiner Fallzahlen. Dies erfolgt beispielsweise in 15- oder in 30-Jahres-Schritten.
Der Bildungsstand wird grundsätzlich an der höchsten abgeschlossenen Schul- bzw. Bildungsstufe gemessen und nach der nationalen Einteilung kategorisiert. In den meisten Fällen ist eine Unterscheidung in 5 Bildungsstufen möglich: Pflichtschule, Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schulen, allgemeinbildende/berufsbildende höhere Schulen, Hochschule/Akademie/Kolleg.
Um Unterschiede in der Bevölkerungsstruktur auszugleichen und Daten regional vergleichbar zu machen, ist eine Standardisierung nötig. Die Standardisierung erfolgt nach Geschlecht und Alter auf die jeweilige Referenzbevölkerung des entsprechenden Jahres. Die Referenzbevölkerung (oder Standardbevölkerung) ist für die steirischen Versorgungsregionen im Normalfall die Bevölkerung der Steiermark, für Bundesländervergleiche die österreichische Wohnbevölkerung. Weiters erfolgt zur Darstellung im regionalen Vergleich eine Normierung der Daten auf z. B. 10.000 oder 100.000 Einwohner*innen der entsprechenden Region.
Daten aus allgemeinen Statistiken
Allgemeine Statistiken werden vor allem zur Darstellung von Bevölkerungsdaten herangezogen. Dabei wird auf Bevölkerungsstatistiken, Volkszählungen, Registerzählungen und die abgestimmte Erwerbsstatistik zurückgegriffen. Weitere verwendete allgemeine Statistiken sind Arbeitsmarktdaten, Daten der Sozialversicherung sowie Daten aus Gesundheits-, Unfall-, Todesursachenstatistiken oder die Versorgungsbilanz.
Daten aus Befragungen und Surveys
Zur Abbildung von sozialen Parametern und zur selbst eingeschätzten Gesundheit sowie zur Abbildung des Konsums von psychoaktiven Substanzen bzw. zu substanzungebundenen Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial werden folgende Datenquellen herangezogen: Daten aus der Österreichischen Gesundheitsbefragung (ATHIS), der Österreichischen Repräsentativerhebung zu Konsum- und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial (GPS), der Europäischen Schüler*innenbefragung zum Konsum von psychoaktiven Substanzen (ESPAD), der Österreichischen Gesundheitskompetenz-Erhebung, des Mikrozensus bzw. von Sonderprogrammen des Mikrozensus, des EU-SILC, des Arbeitsklimaindexes, der HBSC-Studie oder die Erhebungen zum Zahnstatus.
Routinedaten aus dem Gesundheitsbereich
Um ausgewählte Krankheitsbilder darzustellen, werden folgende Daten herangezogen: Daten aus der Krankenhausentlassungsstatistik (K-Dok), Daten der Sozialversicherung, virusepidemiologische Informationen, eSuchtmittel-Datenbank oder DOKLI – Dokumentationssytem der Klient*innen der Drogeneinrichtungen. Für die Steiermark ist auch das Controlling der Suchtkoordination eine wichtige Datengrundlage.
Daten ausgewählter öffentlicher Institutionen und Einrichtungen
Darunter fallen unter anderem Daten der Sozialversicherung, von Verwaltungsabteilungen des Landes, Selbsthilfe Steiermark oder Styria vitalis. Auch Daten und Informationen aus Berichten werden verwendet (unter anderem des Umweltbundesamtes, des Sozialministeriums, Wirtschaftskammer etc.)
Beschreibung ausgewählter Datenquellen
Hier finden Sie einen Überblick über alle Datenquellen.
Österreichische Repräsentativerhebung zu Konsum- und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial (GPS)
Die Österreichische Repräsentativerhebung zu Konsum- und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial (General Population Survey – GPS) befragt wiederkehrend die erwachsene Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Österreich. Die Stichprobe wird nach Alter und Geschlecht gewichtet und ist damit in diesen Variablen repräsentativ für die österreichische Wohnbevölkerung. Personen mit suchtrelevanten Verhaltensweisen werden in Bevölkerungsbefragungen eher untererfasst (Undersampling). Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sozial erwünschte Antworten z. B. ein Konsumverhalten betreffend eher häufiger gegeben werden (Underreporting). Daher wird bei Bevölkerungsbefragungen suchtrelevantes Verhalten eher untererfasst. Der GPS adjustiert die Befragungsdaten zu Alkohol deshalb mit anderen Datenquellen (Behandlungsdaten von Alkoholabhängigkeit, Daten aus Erzeugung, Verkauf, Import und Export). Für die Befragungswelle 2020 wurden Wirtschaftsdaten von 2019 (vor Beginn der Covid-19-Pandemie) verwendet. Quelle: GÖG, 2021, Repräsentativerhebung zu Konsum- und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial. Wissenschaftlicher Bericht. Wien, 2021, S. 8ff
Europäische Schüler*innenbefragung zum Konsum von psychoaktiven Substanzen (ESPAD)
Die Europäische Schüler*innenbefragung zum Konsum von psychoaktiven Substanzen (European School Survey Project on Alcohol and Other Drugs – ESPAD) wird wiederholend in allen Schulformen (außer Sonderschulen) in der 9. und 10. Schulstufe durchgeführt. Die befragten Schüler*innen sind damit zwischen 14 und 17 Jahre alt. Die Befragungsdaten wurden nachträglich nach Schultyp und Geschlecht gewichtet. Quelle: GÖG, 2020: ESPAD Österreich 2019, Ergebnisbericht, Wien, S. 2-15
Todesursachenstatistik
Die Angaben zur Todesursache werden durch amtlich bestellte Totenbeschauärzt*innen, Patholog*innen oder Gerichtsmediziner*innen eingetragen. Auf Basis dieser Daten wird die Todesursachenstatistik von der Statistik Austria geführt.
Krankenhausentlassungsstatistik
Die Krankenhausentlassungsstatistik (K-Dok) ist grundsätzlich eine zu Abrechnungszwecken geführte Statistik und erfasst, wie viele Fälle aufgrund einer bestimmten Diagnose stationär versorgt werden. Die berichteten Daten weisen die Krankenhausentlassungen nach Hauptdiagnose aus. Berücksichtigt werden Fälle von Steirer*innen in österreichischen Akutkrankenanstalten. Das bedeutet, dass sich die regionale Verteilung der Patient*innen auf deren Wohnort bezieht (Quellbezug) und nicht auf den Ort der Behandlung (Zielbezug). Die Darstellung der Hauptdiagnosen kann z. B. bei suchtrelevanten Diagnosen zur Untererfassung führen. Weiters kann nur abgebildet werden, wie häufig Steirer*innen einen stationären Aufenthalt hatten, unabhängig davon, ob dies mehrmals die gleiche Person war oder immer eine andere.
Abrechnungsdaten der Österreichischen Gesundheitskasse, Regionalstelle Steiermark (FOKO-Daten)
Aus diesen Daten wurden zum Thema Alkohol aus den definierten ICD-10-Codes die relevanten Fälle für das Jahr 2021 ermittelt. Diese Fälle wurden aufgrund von stationären Krankenhausaufenthalten, gemeldeten Krankenständen oder abgerechneten Heilmitteln zur Behandlung der Alkoholsucht identifiziert. Hier sind keine Personen abgebildet, die eine Behandlung in einer niedergelassenen Praxis in Anspruch genommen haben (dies ist mangels Diagnosevercodung in den Abrechnungsdaten nicht möglich). Die Fälle wurden nach Versicherungsstatus und Rezeptgebührenbefreiung im 4. Quartal 2021 ausgewertet und können so einen Hinweis über die sozioökonomischen Hintergründe von Personen mit alkoholbezogenen Erkrankungen geben. Sie können aber keine vollständige und flächendeckende Auswertung für die Steiermark liefern.
Fördercontrolling der Suchtkoordination
Mit dem Jahr 2019 wurde in der Steiermark eine verbindliche Dokumentation für ambulante Suchthilfeeinrichtungen im Bundesland eingeführt. Es stehen damit seit 2020 Daten auf Ebene der betreuten Personen (Angehörige und Betroffene) und von niederschwelligen Angeboten aggregierte Daten auf Maßnahmenebene zur Verfügung. Auch Daten der Suchtprävention werden erfasst. Die Beratung und Betreuung kann anonym in Anspruch genommen werden, Daten wie Wohnort, Geschlecht, Alter und Betreuungsschwerpunkt von Klient*innen können daher nicht immer durchgängig dargestellt werden.
Die Auswertung der betreuten Klient*innen erfolgt aus dem Suchtcontrolling quellbezogen(wie generell alle Auswertungen in diesem Bericht). Das bedeutet, dass sich die regionale Verteilung der Klient*innen auf deren Wohnort bezieht, und nicht auf den Ort der Behandlung. Im Fall der Betreuung in Suchthilfeeinrichtungen kann von den Personen, die sich anonym betreuen lassen, nicht nachvollzogen werden, ob diese in der Steiermark wohnhaft sind oder nicht. Die Zahlen für Steiermark gesamt beziehen sich daher auf die Klient*innen, bei denen ein Wohnort in der Steiermark bekannt ist. Andererseits sind Steirer*innen, die sich in einer Suchthilfeeinrichtung außerhalb der Steiermark behandeln lassen, in diesen Daten nicht enthalten. Weiters werden alters- und geschlechtsspezifische Auswertungen nur von den Klient*innen durchgeführt, die eine Behandlung wegen ihrer eigenen Suchterkrankung in Anspruch nehmen. Daten von Angehörigen, die sich betreuen lassen, werden nur im Überblick, nicht im Detail ausgewertet.
Für die Erstellung der Inhalte zum Thema Alkohol haben folgende Fachleute im Rahmen eines Fachbeirats ihre Expertise zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank!
zuletzt aktualisiert am: 29.09.2022