Gesundheitsfonds Steiermark (Hg.) (2021): Gesundheitsbericht für die Steiermark 2020.
www.gesundheitsbericht-steiermark.at – 25.04.2024

Rahmenbedingungen

~ 104 Liter
Bier haben die Steirer*innen pro Kopf und Jahr in den Jahren 2020 und 2021 getrunken.
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9,38 %
beträgt der Preisanteil von Alkohol im aktuellen Mikrowarenkorb 2022
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Rechtliche Grundlagen

Das aktuelle Handbuch Alkohol - Österreich Band 2 aus dem Jahr 2020 stellt rechtliche Grundlagen in Österreich in Zusammenhang mit Alkohol detailliert dar. Folgende Themenbereiche sind auf Basis der herrschenden Rechtsgrundlagen beschrieben:

  • Alkohol in der Werbung: gesetzliche und freiwillige Beschränkungen der Alkoholwerbung
  • Alkohol und Jugendschutz; Gesetze zum Jugendschutz sind in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt, sie unterliegen der Kompetenz der Bundesländer
  • Veranstaltungen sind in den jeweiligen Veranstaltungsrechten der Bundesländer geregelt. Sie unterliegen aber dem „Europäischen Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen“, welches in Österreich im Jahr 1988 in Kraft trat.
  • Alkohol im Straßenverkehr - dieses Thema ist in Österreich sehr detailliert geregelt
  • Nachteile für Personen mit problematischem oder pathologischem Alkoholkonsum (z.B. Waffenbesitz)
  • Alkohol in der Arbeitswelt, inklusive Gewerbeordnung
  • Alkoholverbote in bestimmten, definierten Situationen, z.B. im Strafvollzug, Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen, in Krankenanstalten, Pflegeheimen
  • Straftaten unter Alkoholeinfluss
  • Umgang mit öffentlicher Berauschung und Alkoholismus
  • Gesetze, die die Bezeichnung, Produktion und Zusammensetzung alkoholischer Getränke regeln; hier sind auch die Regelungen zur Besteuerung von alkoholischen Getränken beschrieben
  • Regelungen zur Bewilligung für Erzeugung und Abgabe alkoholischer Getränke

Alkohol am Arbeitsplatz

Eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben regeln in Österreich den Umgang mit Alkoholkonsum in der Arbeitswelt :

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) (ähnliche Regelungen finden sich im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz ):

  • Verbot der Berauschung durch Alkohol,
  • Vorgesetzte sind von Kolleg*innen über Verstöße zu informieren oder müssen selbst Schritte zur Gefahrenabwehr setzen.
  • Verwaltungsstrafen (Geldstrafen) für Arbeitnehmer*innen, die aufgrund von Berauschung sich oder andere gefährden.
  • ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Sie müssen bei Bedarf Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies alkoholfreies Getränk zur Verfügung stellen.

Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) :

  • Explizites Alkoholverbort während der Arbeitszeit
  • Eine Baustelle darf einem durch Alkohol, Arznei- oder Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand nicht betreten werden.
  • Alkoholkonsum in den Pausen ist möglich, sofern kein Zustand erreicht wird, der zu einer Gefährdung führen könnte

Dienstgeber dürfen keine Regelungen erlassen, die weniger streng als die gesetzlich vorgegeben sind. Sie dürfen aber strengere Regelungen definieren. Alkoholkonsum in den Arbeitspausen kann aber nicht explizit verboten werden, da dies nicht mit der Europäischen Menschenrechtkonvention vereinbar ist.

Einige Berufsgruppen unterliegen strengeren Regeln:

  • Lehrberechtigten bzw. Lehrlingsausbildner*innen wird die Berechtigung zu Ausbildung entzogen, wenn sie „der Trunksucht verfallen“
  • Ärzt*innen kann die Berufsausübung untersagt werden, wenn sie gewohnheitsmäßig Alkohol missbrauchen Quelle: § Ärztegesetz,
  • Für Soldat*innen kann Berauschung im Dienst eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monate nach sich ziehen . Es besteht Alkoholverbot während eines Ausgangsverbots Alkoholmissbrauch kann zu vorzeitiger Entlassung führen.

Alkoholpräventive Programme in Betrieben zum Thema Alkohol sind am erfolgreichsten, wenn sie umfassend angelegt sind. Sie beinhalten universalpräventive Maßnahmen (z.B. verringerte von Belastungen am Arbeitsplatz, Angebot von alkoholfreien Getränken in Kantinen, bei Betriebsfeiern, etc.) sowie selektive Angebote (z.B. Früherkennung von gefährdeten Arbeitnehmer*innen) und indizierte Angebote (z.B. Behandlung von betroffenen Personen).

Der Aktionsplan Alkoholprävention bearbeitet in seinem Schwerpunkt
„Investitionen in Betrieblicher Alkoholprävention“ folgende Inhalte:

  • Informationsformate für Unternehmen
  • Begleitung von steirischen Unternehmen
    in der betrieblichen Alkoholprävention
  • Förderung des Wissens- und Praxisfeldes
    durch Kapazitätsaufbau für die betriebliche Alkoholprävention
  • Sensibilisierung und Vernetzung der Akteur*innen
    der betrieblichen Alkoholprävention

Im betrieblichen Kontext gibt es einige gesetzliche Regelungen zu Alkohol am Arbeitsplatz.
Daten zum Alkoholkonsum am Arbeitsplatz gibt es nicht. Die betrieblichen Rahmenbedingungen
können hilfreich sein, das Thema Alkohol zu enttabuisieren und Initiativen zu setzen.


Testkäufe im Rahmen des Steiermärkischen Jugendgesetzes

In allen Jugendschutzgesetzen der Bundesländer ist geregelt, dass ein Schutzalter von 16 Jahren für Bier und Wein und von 18 Jahren für Spirituosen (gebrannte alkoholische Getränke) sowie spirituosenhaltige Mischgetränke gilt.

Das Steiermärkische Jugendgesetz verbietet bis zum vollendeten 16. Lebensjahr den Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit gebranntem Alkohol, von spirituosenhältigen Mischgetränken, insbesondere Alkopops verboten. Der Konsum von sonstigen alkoholischen Getränken ist nur in dem Ausmaß zulässig, als dadurch keine wesentliche psychische oder physische Beeinträchtigung vorliegt. Jede Form der Abgabe alkoholischer Getränke an Personen, denen der Erwerb, Besitz und Konsum nicht erlaubt ist, ist verboten. Auch die Gewerbeordnung regelt das Verbot der Abgabe an Jugendliche, die sich noch im Schutzalter befinden, wobei auf die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen Rücksicht zu nehmen ist.

Das Steiermärkische Jugendgesetz regelt, dass die Landesregierung bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden Testkäufe bzw. Testgeschäfte durchführen können.
Diese werden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Gesellschaft, Fachabteilung Gesellschaft, durchgeführt. 2020 wurden aufgrund der Pandemie nur sehr wenige bzw. keine Testkäufe durchgeführt.

Die Testkäufe beziehen sich auf den Verkauf von Zigaretten oder von gebranntem Alkohol
an unter 18-Jährige. Der Verkauf von Wein und Bier an unter 16-Jährige
wird derzeit nicht getestet.

Die höchsten Anteile des Verkaufs an nicht berechtigte Jugendliche sind in der Gastronomie zu sehen, gefolgt von Tankstellen.

Anteile der durchgeführten Verkäufe bei Testkäufen im Rahmen des Jugendschutzes
im Zeitverlauf nach Verkaufsorten, 2016 - 2021
Amt der Stmk. Landesregierung, Abt. 6, FA Gesellschaft

Für Schüler*innen scheint es leicht zu sein, Alkohol zu besorgen.
Vor allem bei Bier und Wein berichten über 80 % der Schüler*innen,
dass dieser sehr oder ziemlich leicht verfügbar sei. Auch bei Testkäufen,
die mit Spirituosen durchgeführt werden, werden Alkoholika an Jugendliche abgegeben:
zu 1 Drittel bei Tankstellen und im Handel; in rund der Hälfte der Fälle in der Gastronomie.
Nach dem Jugendschutzgesetz ist der Erwerb, Konsum und Besitz von Alkohol
für Personen unter 16 Jahren verboten. Deshalb brauchen Kinder und Jugendliche klare
und konsequent eingehaltene Jugendschutzbestimmungen.


Unfälle, Verletzte und Todesfälle im Straßenverkehr mit Alkoholbeteiligung

Der Konsum alkoholischer Getränke hat hohe Risiken für die Gesundheit der Konsumierenden. Durch Verkehrsunfälle werden auch unbeteiligte Dritte geschädigt. Ab 0,5 Promille reagiert man langsamer, schätzt Geschwindigkeiten falsch ein und ist risikobereiter. Das Risiko, dadurch einen Unfall zu verursachen ist doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Bei 0,8 Promille steigt das Risiko auf das Fünffache an.

Zu den Straßenverkehrsunfällen mit alkoholisierten Beteiligten werden die Unfälle gezählt, bei welchen Personen involviert sind, die durch Alkohol beeinträchtigt sind bzw. die eine Überschreitung des festgelegten Alkoholgrenzwertes von 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut aufweisen.

Im Jahr 2020 gab es in der Steiermark 4.526 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, davon waren 7,89 % Unfälle mit Alkoholbeteiligung. Bei diesen Unfällen mit Alkoholbeteiligung gab es 460 Verletzte (8,25 % aller Verletzten) und 6 Getötete (11,54 % aller im Straßenverkehr Getöteten).

Die folgende Abbildung zeigt für das Jahr 2020 im regionalen Vergleich die Anteile der Straßenverkehrsunfälle, Verletzten und Getöteten mit Alkoholbeteiligung gemessen an allen Straßenverkehrsunfällen.

Prozentueller Anteil der Unfälle, Verletzten und Todesfälle mit Alkoholbeteiligung an allen Unfällen, Verletzten und Todesfällen im Straßenverkehr
nach Versorgungsregionen, 2020
Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark und EPIG GmbH

Prozentueller Anteil der Unfälle, Verletzten und Todesfälle mit Alkoholbeteiligung an allen Unfällen, Verletzten und Todesfällen im Straßenverkehr
nach Bundesländern, 2020
Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark und EPIG GmbH

2012 wurde das System der Erfassung von Unfällen umgestellt. Ein direkter Vergleich mit früheren Jahren ist daher nicht sinnvoll. Der Anteil der Unfälle mit Alkoholbeteiligung und der dabei Verletzten ändert sich seit 2012 im Zeitverlauf in den einzelnen Regionen nicht gravierend. Sprunghafte Änderungen der Anteile der Getöteten in einzelnen Jahren sind häufig auf Einzelereignisse zurückzuführen und sollten nur im langfristigen Trend interpretiert werden.

Prozentueller Anteil der Unfälle, Verletzten und Todesfälle mit Alkoholbeteiligung an allen Unfällen, Verletzten und Todesfällen im Straßenverkehr im Zeitverlauf
nach Versorgungsregionen, Steiermark gesamt und Österreich gesamt, 2012 - 2020
Statistik Austria, Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark und EPIG GmbH


Verkehrsüberwachung

Neben der Statistik zu Unfällen, Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr unter Beteiligung von Alkohol stehen für die Steiermark auch Daten zur Verkehrsüberwachung zur Verfügung (Alkomattests, Alkovortests sowie Alkoholanzeigen). Im Zeitverlauf 2014 – 2021 wurden die Daten bezogen auf 10.000 EW ab 18 Jahren im Österreichvergleich dargestellt. Bis 2019 war die Anzahl der Alkoholtests und auch die Zahl der Anzeigen je 10.000 EW ab 18 Jahren in der Steiermark meist höher als im österreichischen Schnitt. Die Jahre 2020 und 2021 zeigen kleinere Zahlen. Dies ist wahrscheinlich auf die Pandemie zurückzuführen. Höhere Anzeigenzahlen in der Steiermark im Österreichvergleich sind auf eine höhere Zahl an Verkehrskontrollen und Tests zurückzuführen.

Alkoholtests wegen Alkohol
im Zeitverlauf für Steiermark und Österreich je 10.000 EW ab 18 Jahren, 2014-2021
BMI, Verkehrsdienst

Anzeigen wegen Alkohol
im Zeitverlauf für Steiermark und Österreich je 10.000 EW ab 18 Jahren, 2014-2021
BMI, Verkehrsdienst


Produktion von alkoholischen Getränken

Versorgungsbilanzen sind eine Zusammenschau quantitativer und qualitativer Informationen über den Nahrungsmittelsektor und die Landwirtschaft in Österreich. Daraus können Zahlen über die Menge und Qualität von in Österreich erzeugtem Alkohol sowie über den Pro-Kopf-Verbrauch abgeleitet werden.

Aus wirtschaftspolitischen, fiskalischen, zolltechnischen Überlegungen sowie aus Gründen der Qualität muss die Produktion von alkoholischen Getränken zu Verkaufszwecken (z.B. Weinanbau, Weinernte, Bierbrauereien, Destillerien) in bestimmten Formen bewilligt werden. Es geht dabei nicht darum, die Alkoholproduktion und -verfügbarkeit aus gesundheitlichen Überlegungen zu lizenzieren oder einzuschränken.

Österreich kann sich mit seiner Produktion von Wein und Bier grundsätzlich selbst versorgen. Export und Import spielen trotzdem eine Rolle, um bestimmte Sorten von Bieren und Weinen aus dem Ausland zu erhalten, bzw. dorthin zu exportieren. Beim Wein fällt auf, dass vor allem billige Qualitäten für Schankwein und Mischwein verstärkt importiert werden. Qualitätswein hingegen wird zunehmend aus heimischer Produktion konsumiert.

Bier aus heimischer Produktion hat bei über 80 % der Konsument*innen einen sehr oder eher hohen Stellenwert.

In der Brauunion sind 12 Brauereien Österreichs vereinigt. Davon sind drei in der Steiermark zu finden. Im Bundesländervergleich ist das der höchste Anteil. Insgesamt gibt es in Österreich 309 Braustätten, 47 davon (15,21 %) befinden sich in der Steiermark.

Nach Niederösterreich und Burgenland ist die Steiermark das drittwichtigste Anbaugebiet für Wein.

Anteile der Weinbetriebe
im Bundesländervergleich, 2020
STATISTIK AUSTRIA, Weingartengrunderhebung 2020. Erstellt am 18.08.2021

Anteile der Weingartenfläche
im Bundesländervergleich, 2020
STATISTIK AUSTRIA, Weingartengrunderhebung 2020. Erstellt am 18.08.2021

Die Versorgungsbilanz berücksichtigt neben der Eigenproduktion Importe und Exporte, die industrielle Weiterverarbeitung, den Nahrungsverbrauch und Verluste. Der Zeitverlauf zeigt für Wein und Bier eine Tendenz zum Rückgang des Pro-Kopf-Konsums, der durch die Pandemie anscheinend nicht ausgelöst, aber verstärkt wurde.

Versorgungsbilanz Wein und Bier
im Zeitverlauf 2002 - 2021
STATISTIK AUSTRIA, Versorgungsbilanzen. Erstellt am 29.04.2022

Versorgungsbilanz Wein und Bier
im Zeitverlauf 2002 - 2021
STATISTIK AUSTRIA, Versorgungsbilanzen. Erstellt am 29.04.2022

Versorgungsbilanz Wein und Bier
im Zeitverlauf 2002 - 2021
STATISTIK AUSTRIA, Versorgungsbilanzen. Erstellt am 29.04.2022

Auswertungen aus dem Gastropanel zeigen, dass im Gastro-Großhandel
durch die pandemiebedingten Lockdowns um ein Drittel weniger Wein eingekauft wurde.
Demgegenüber stieg die Einkaufsmenge für den Haushaltsmarkt von 74,6 Mio. Liter
anno 2019 auf 87,1 Mio. Liter im Jahr 2020 (2021 waren es 83,8 Mio. Liter).


Steuern

In Österreich werden auf alkoholische Getränke zwei Arten von Steuern eingehoben. Verbrauchssteuern sind bereits bei der Erzeugung zu bezahlen. Diese Steuern beziehen sich auf die Produktionsmenge und die inhaltliche Zusammensetzung des Produkts. Diese Steuern müssen regelmäßig erhöht werden, da sie sich durch Inflation nicht verändern. Die Verbrauchssteuern sind im Warenpreis inkludiert und unterliegen so zusätzlich der Umsatzsteuer.

Zu den Verbrauchssteuern zählen:

  • Alkoholsteuergesetz
  • Biersteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Zwischenerzeugnissteuer

Als maßgebliche Verkehrssteuer ist bei alkoholischen Getränken die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu nennen. Sie macht die üblichen 20 % des Nettoverkaufspreises aus.

Mit 20 % Umsatzsteuer liegt Österreich im Vergleich der WHO-Europaregion
im Mittelfeld der verglichenen Länder.
Die meisten Staaten besteuern Alkohol mit Raten zwischen 17 und 25 %.

Die Besteuerung von alkoholischen Getränken und Bewilligungen zur Erzeugung / Beschränkungen der Erzeugung von Alkoholika haben in Österreich keinen gesundheitspolitischen Zweck im Sinne einer beschränkten Verfügbarkeit von Alkohol als Konsummittel. Hingegen spielen vor allem wirtschaftliche und fiskalische Überlegungen eine Rolle. Regelungen und Kontrollen der Alkoholproduktion sollen Steuervermeidung verhindern. Der Gesetzgeber will die Qualität der Produkte im Sinne des Konsument*innenschutzes sicherstellen und eine Überproduktion vermeiden.


Preise

In Österreich sind in den letzten 50 Jahren seit 1973 die Preise für Bier und Weißwein relativ konstant geblieben. Die Preise für Spirituosen sind um etwa 2 Drittel gesunken.

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die Veränderung der Konsumentenpreise über die Zeit.
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ist das Instrument der Inflationsmessung
auf europäischer Ebene. Der HVPI ist etwas anders gewichtet als der VPI.

Mini- und Mikrowarenkorb stellen eine Sondereinheit des Warenkorbs zur Berechnung des Verbraucherpreisindex dar. Im Mikrowarenkorb sind 4 % des Warenkorbs enthalten die Auswahl bildet den täglichen Durchschnittseinkauf ab. Der Miniwarenkorb entspricht mit 16 % der Konsumausgaben einem Wocheneinkauf und beinhaltet z.B. auch Treibstoff.

Im aktuellen Mikrowarenkorb 2022 kommt Alkohol mit einem Preisanteil von 9,38 % vor. Alkoholika betragen im Miniwarenkorb 6,47 % der gesamten Konsumausgaben.

Verglichen mit dem gesamten Verbraucherpreisindex sind – auf Basis des Jahres 2015 – die Preise für Alkohol und Tabak im Vergleich zum Preisniveau 2015 etwas mehr gestiegen als der gesamte Warenkorb.

Jahresdurchschnitt des VPI auf Basis des Jahres 2015
im Zeitverlauf für den Warenkorb gesamt und für Alkoholische Getränke und Tabak, 2015-2021
Statistik Austria, Verbraucherpreisindex (erstellt am 11.5.2022)

Im Durchschnitt der EU-27-Länder nahmen im Jahr 2019 alkoholische Getränke
und Tabakwaren 4 % der gesamten Haushaltsausgaben ein. Österreich lag mit 3,2 % im Vergleich
unter dem Schnitt der EU-27-Länder. Luxemburg hatte mit 8,2 % den höchsten Anteil,
die Niederlande mit 3,0 % den niedrigsten.

zuletzt aktualisiert am: 29.09.2022