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Rahmenbedingungen

Wie leicht ist es für steirische Schüler*innen, an Alkohol zu kommen? Wie viele Verkehrsunfälle gab es unter Alkoholbeteiligung? Wie sieht die Verkehrsüberwachungsbilanz aus? Antworten dazu und weitere Informationen rund um rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen erhalten Sie auf dieser Seite.

~ 104 Liter

Bier haben die Steirer*innen pro Kopf und Jahr in den Jahren 2020 und 2021 getrunken.

9,38 %

beträgt der Preisanteil von Alkohol im aktuellen Mikrowarenkorb 2022

Rechtliche Grundlagen

Das Handbuch Alkohol – Österreich Band 2 aus dem Jahr 2025 stellt rechtliche Grundlagen in Österreich in Zusammenhang mit Alkohol detailliert dar. Folgende Themenbereiche sind auf Basis der herrschenden Rechtsgrundlagen beschrieben: Quelle: GÖG, 2025: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 2: Gesetzliche Grundlagen .

  • Alkohol in der Werbung: gesetzliche und freiwillige Beschränkungen der Alkoholwerbung
  • Alkohol und Jugendschutz; Gesetze zum Jugendschutz sind in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt, sie unterliegen der Kompetenz der Bundesländer
  • Veranstaltungen sind in den jeweiligen Veranstaltungsrechten der Bundesländer geregelt. Sie unterliegen aber dem „Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“, welches in Österreich im Jahr 1988 in Kraft trat und seit 2022 in novellierter Form vorliegt. Im steirischen Veranstaltungsrecht sind alkoholspezifische Aspekte explizit erwähnt. Zusätzlich gilt in der Steiermark noch eine Veranstaltungssicherheitsverordnung.
  • Alkohol im Straßenverkehr – dieses Thema ist in Österreich sehr detailliert geregelt
  • Nachteile für Personen mit problematischem oder pathologischem Alkoholkonsum (z.B. Waffenbesitz)
  • Alkohol in der Arbeitswelt, inklusive Gewerbeordnung
  • Alkoholverbote in bestimmten, definierten Situationen, z.B. im Strafvollzug, Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen, in Krankenanstalten, Pflegeheimen
  • Straftaten unter Alkoholeinfluss
  • Umgang mit öffentlicher Berauschung und Alkoholismus
  • Gesetze, die die Bezeichnung und Zusammensetzung alkoholischer Getränke regeln;
  • Steuern und Abgaben in Zusammenhang mit Alkohol
  • Zollfreie Einfuhr alkoholischer Getränke
  • Regelungen zur Bewilligung für Erzeugung und Abgabe alkoholischer Getränke

Alkohol am Arbeitsplatz

Eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben regeln in Österreich den Umgang mit Alkoholkonsum in der Arbeitswelt vgl. GÖG, 2025: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 2: Gesetzliche Grundlagen, S. 93ff :

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Quelle: ASchG (ähnliche Regelungen finden sich im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz Quelle: B-BSG ):

  • Verbot der Berauschung durch Alkohol,
  • Vorgesetzte sind von Kolleg*innen über Verstöße zu informieren oder müssen selbst Schritte zur Gefahrenabwehr setzen.
  • Verwaltungsstrafen (Geldstrafen) für Arbeitnehmer*innen, die aufgrund von Berauschung sich oder andere gefährden.
  • ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Sie müssen bei Bedarf Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies alkoholfreies Getränk zur Verfügung stellen.

Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) Quelle: BauV :

  • Explizites Alkoholverbort während der Arbeitszeit
  • Eine Baustelle darf einem durch Alkohol, Arznei- oder Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand nicht betreten werden.
  • Alkoholkonsum in den Pausen ist möglich, sofern kein Zustand erreicht wird, der zu einer Gefährdung führen könnte

Dienstgeber dürfen keine Regelungen erlassen, die weniger streng als die gesetzlich vorgegeben sind. Sie dürfen aber strengere Regelungen definieren. Alkoholkonsum in den Arbeitspausen kann aber nicht explizit verboten werden, da dies nicht mit der Europäischen Menschenrechtkonvention vereinbar ist.

Einige Berufsgruppen unterliegen strengeren Regeln:

  • Lehrberechtigten bzw. Lehrlingsausbildner*innen wird die Berechtigung zu Ausbildung entzogen, wenn sie „der Trunksucht verfallen“ Quelle: §4 Berufsausbildungsgesetz .
  • Ärzt*innen kann die Berufsausübung untersagt werden, wenn sie gewohnheitsmäßig Alkohol missbrauchen Quelle: §62 Ärztegesetz .
  • Für Soldat*innen kann Berauschung im Dienst eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monate nach sich ziehen Quelle: Militärstrafgesetz . Es besteht Alkoholverbot während eines Ausgangsverbots Quelle: Heeresdisziplinargesetz . Alkoholmissbrauch kann zu vorzeitiger Entlassung führen Quelle: Wehrgesetz .

Alkoholpräventive Programme in Betrieben zum Thema Alkohol sind am erfolgreichsten, wenn sie umfassend angelegt sind. Sie beinhalten universalpräventive Maßnahmen (z.B. verringerte von Belastungen am Arbeitsplatz, Angebot von alkoholfreien Getränken in Kantinen, bei Betriebsfeiern, etc.) sowie selektive Angebote (z.B. Früherkennung von gefährdeten Arbeitnehmer*innen) und indizierte Angebote (z.B. Behandlung von betroffenen Personen) Quelle: GÖG, 2023: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 3, S. 190 .

Der Aktionsplan Weniger Alkohol – Mehr vom Leben bietet für Unternehmen Informationen und Unterstützungsangebote zum Umgang mit dem Thema an.

Im betrieblichen Kontext gibt es einige gesetzliche Regelungen zu Alkohol am Arbeitsplatz.
Betriebliche Rahmenbedingungen sollten so gesetzt sein, dass sie dabei unterstützen, das Thema Alkohol zu enttabuisieren und Initiativen zu setzen.

Testkäufe im Rahmen des Steiermärkischen Jugendgesetzes

In allen Jugendschutzgesetzen der Bundesländer ist geregelt, dass ein Schutzalter von 16 Jahren für Bier und Wein und von 18 Jahren für Spirituosen (gebrannte alkoholische Getränke) sowie spirituosenhaltige Mischgetränke gilt Quelle: GÖG, 2023: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 2: Gesetzliche Grundlagen, S. 49ff. .

Das Steiermärkische Jugendgesetz verbietet bis zum vollendeten 16. Lebensjahr den Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken § 18, Abs. 1, StJG 2013 . Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit gebranntem Alkohol, von spirituosenhältigen Mischgetränken, insbesondere Alkopops verboten. Der Konsum von sonstigen alkoholischen Getränken ist nur in dem Ausmaß zulässig, als dadurch keine wesentliche psychische oder physische Beeinträchtigung vorliegt § 18, Abs. 2, StJG 2013 . Jede Form der Abgabe alkoholischer Getränke an Personen, denen der Erwerb, Besitz und Konsum nicht erlaubt ist, ist verboten § 18, Abs. 4, StJG 2013 . Auch die Gewerbeordnung regelt das Verbot der Abgabe an Jugendliche, die sich noch im Schutzalter befinden, wobei auf die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen Rücksicht zu nehmen ist § 114 Gewerbeordnung – GewO 1994 .

Das Steiermärkische Jugendgesetz regelt, dass die Landesregierung bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden Testkäufe bzw. Testgeschäfte durchführen können § 28, StJG 2013 .
Diese werden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Gesellschaft, Fachabteilung Gesellschaft, durchgeführt.

Die Testkäufe beziehen sich auf den Verkauf von Zigaretten, von gebranntem Alkohol und von gegorenem Alkohol.
Als Verkaufsorte werden 24-Stunden-Automaten, Buschenschänke, Gastronomiebetriebe, Handelsbetriebe, Trafiken und Tankstellen getestet.

Die Anteile der tatsächlich durchgeführten Verkäufe bei Testkäufen liegen in den letzten Jahren meist bei rund 30 % der gesamten durchgeführten Testkäufe.

Abb. 785: Anteil der durchgeführten Verkäufe bei Alkohol Testkäufen im Rahmen des Jugendschutzes im Zeitverlauf.
Für Steiermark gesamt für die Jahre 2016 bis 2023
Grundgesamtheit: Testkäufe Alkohol gesamt 2023: 191
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6-Fachabteilung Gesellschaft
; Darstellung: EPIG GmbH
Veröffentlicht am 20.11.2025, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Für Schüler*innen scheint es leicht zu sein, Alkohol zu besorgen.
Vor allem bei Bier und Wein berichten über 80 % der Schüler*innen,
dass dieser sehr oder ziemlich leicht verfügbar sei. Auch bei Testkäufen werden Alkoholika an Jugendliche abgegeben.

Nach dem Jugendschutzgesetz ist der Erwerb, Konsum und Besitz von Alkohol
für Personen unter 16 Jahren verboten, bei Spirituosen gilt ein Schutzalter bis 18 Jahre. Deshalb brauchen Kinder und Jugendliche klare
und konsequent eingehaltene Jugendschutzbestimmungen.

Unfälle, Verletzte und Todesfälle im Straßenverkehr mit Alkoholbeteiligung

Der Konsum alkoholischer Getränke hat hohe Risiken für die Gesundheit der Konsumierenden. Durch Verkehrsunfälle werden auch unbeteiligte Dritte geschädigt. Ab 0,5 Promille reagiert man langsamer, schätzt Geschwindigkeiten falsch ein und ist risikobereiter. Das Risiko, dadurch einen Unfall zu verursachen ist doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Bei 0,8 Promille steigt das Risiko auf das Fünffache an Quelle: VIVID – Fachstelle für Suchtprävention, 2022: Alkohol im Straßenverkehr .

Zu den Straßenverkehrsunfällen mit alkoholisierten Beteiligten werden die Unfälle gezählt, bei welchen Personen involviert sind, die durch Alkohol beeinträchtigt sind bzw. die eine Überschreitung des festgelegten Alkoholgrenzwertes von 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut aufweisen Quelle: § 5 Abs. 1 StVO (BGBl. Nr. 159/1960 vom 07.05.2025); § 14 FSG-GV (BGBl. I Nr. 120/1997 vom 07.05.2025) .

Im Jahr 2023 gab es in der Steiermark 5.220 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, davon waren 470 Unfälle mit Alkoholbeteiligung (9,00 %). Bei diesen Unfällen mit Alkoholbeteiligung gab es 607 Verletzte (9,23 % aller Verletzten) und 6 Getötete (7,41 % aller im Straßenverkehr Getöteten).

Die folgende Abbildung zeigt für das Jahr 2023 im regionalen Vergleich die Anteile der Straßenverkehrsunfälle, Verletzten und Getöteten mit Alkoholbeteiligung gemessen an allen Straßenverkehrsunfällen.

  • Versorgungsregionen
  • Bundesländer

Abb. 826: Anteil der Unfälle, Verletzten und Todesfälle mit Alkoholbeteiligung an allen Unfällen, Verletzten und Todesfällen im Straßenverkehr.
Nach steirischen Versorgungsregionen, 2023
Grundgesamtheiten: Unfälle mit Alkoholbeteiligung = 470, Verletzte mit Alkoholbeteiligung = 607, Getötete mit Alkoholbeteiligung = 6
Statistik Austria; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 20.11.2025, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Abb. 827: Anteil der Unfälle, Verletzten und Todesfälle mit Alkoholbeteiligung an allen Unfällen, Verletzten und Todesfällen im Straßenverkehr.
Nach österreichischen Bundesländern, 2023
Grundgesamtheiten: Unfälle mit Alkoholbeteiligung = 2.676, Verletzte mit Alkoholbeteiligung = 3.303, Getötete mit Alkoholbeteiligung = 26
Statistik Austria; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 20.11.2025, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/S

2012 wurde das System der Erfassung von Unfällen umgestellt. Ein direkter Vergleich mit früheren Jahren ist daher nicht sinnvoll. Der Anteil der Unfälle mit Alkoholbeteiligung und der dabei Verletzten ändert sich seit 2012 im Zeitverlauf in den einzelnen Regionen nicht gravierend. Sprunghafte Änderungen der Anteile der Getöteten in einzelnen Jahren sind häufig auf Einzelereignisse zurückzuführen und sollten nur im langfristigen Trend interpretiert werden Vgl.: Gesundheit Österreich GmbH, 2025: Handbuch Alkohol – Österreich. Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 111 .

Abb. 786: Anteil der Unfälle, Verletzten und Todesfälle mit Alkoholbeteiligung an allen Unfällen, Verletzten und Todesfällen im Straßenverkehr im Zeitverlauf.
Nach steirischen Versorgungsregionen, Steiermark und Österreich gesamt für die Jahre 2012 bis 2023
Grundgesamtheiten: Steiermark 2023: Unfälle mit Alkoholbeteiligung = 470, Verletzte mit Alkoholbeteiligung = 607, Getötete mit Alkoholbeteiligung = 6; Österreich 2023: Unfälle mit Alkoholbeteiligung = 2.676, Verletzte mit Alkoholbeteiligung = 3.303, Getötete mit Alkoholbeteiligung = 26
Statistik Austria; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 20.11.2025, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Verkehrsüberwachung

Neben der Statistik zu Unfällen, Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr unter Beteiligung von Alkohol stehen für die Steiermark auch Daten zur Verkehrsüberwachung zur Verfügung (Alkomattests, Alkovortests sowie Alkoholanzeigen). Im Zeitverlauf 2014 – 2023 wurden die Daten bezogen auf 10.000 EW ab 18 Jahren im Österreichvergleich dargestellt. Bis 2019 war die Anzahl der Alkoholtests und auch die Zahl der Anzeigen je 10.000 EW ab 18 Jahren in der Steiermark meist höher als im österreichischen Schnitt. Die Jahre 2020 und 2021 zeigen kleinere Zahlen. Dies ist wahrscheinlich auf die Pandemie zurückzuführen. Höhere Anzeigenzahlen in der Steiermark im Österreichvergleich sind auf eine höhere Zahl an Verkehrskontrollen und Tests zurückzuführen. Rund 1,6 % der Alkoholtests führten sowohl in der Steiermark als auch in Österreich 2023 zu einer Alkoholanzeige.

  • Anteil Alkoholanzeigen an Alkoholtests
  • Anzahl Alkoholanzeigen
  • Anzahl Alkoholtests

Abb. 933: Anteil der Alkoholtests, die zu einer Alkoholanzeige geführt haben im Zeitverlauf.
Für Steiermark und Österreich gesamt für die Jahre 2014 bis 2023
Grundgesamtheiten: Alkoholtests: Steiermark 2023 = 290.844, Österreich 2023 = 1.895.748; Alkoholanzeigen Steiermark 2023 = 4.742, Österreich 2023 = 30.683
BMI, Verkehrsdienst; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 20.11.2025, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Abb. 787: Anzahl der Alkoholanzeigen im Zeitverlauf.
Für Steiermark und Österreich gesamt für die Jahre 2014 bis 2023
Daten normiert je 10.000 EW ab 18 Jahren
Grundgesamtheiten: Steiermark 2023 = 4.742, Österreich 2023 = 30.683
BMI, Verkehrsdienst; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 20.11.2025, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/E

Abb. 788: Anzahl der Alkoholtests im Zeitverlauf.
Für Steiermark und Österreich gesamt für die Jahre 2014 bis 2023
Daten normiert je 10.000 EW ab 18 Jahren
Grundgesamtheiten: Steiermark 2023 = 290.844, Österreich 2023 = 1.895.748
BMI, Verkehrsdienst; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 20.11.2025, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Produktion von alkoholischen Getränken

Versorgungsbilanzen sind eine Zusammenschau quantitativer und qualitativer Informationen über den Nahrungsmittelsektor und die Landwirtschaft in Österreich. Daraus können Zahlen über die Menge und Qualität von in Österreich erzeugtem Alkohol sowie über den Pro-Kopf-Verbrauch abgeleitet werden Quelle: Statistik Austria, 2022: Versorgungsbilanzen für pflanzliche Produkte 2020/2021 .

Aus wirtschaftspolitischen, fiskalischen, zolltechnischen Überlegungen sowie aus Gründen der Qualität muss die Produktion von alkoholischen Getränken zu Verkaufszwecken (z.B. Weinanbau, Weinernte, Bierbrauereien, Destillerien) in bestimmten Formen bewilligt werden. Es geht dabei nicht darum, die Alkoholproduktion und -verfügbarkeit aus gesundheitlichen Überlegungen zu lizenzieren oder einzuschränken Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 2: Gesetzliche Grundlagen, S. 138 .

Österreich kann sich mit seiner Produktion von Wein und Bier grundsätzlich selbst versorgen. Export und Import spielen trotzdem eine Rolle, um bestimmte Sorten von Bieren und Weinen aus dem Ausland zu erhalten, bzw. dorthin zu exportieren. Beim Wein fällt auf, dass vor allem billige Qualitäten für Schankwein und Mischwein verstärkt importiert werden. Qualitätswein hingegen wird zunehmend aus heimischer Produktion konsumiert Quelle: Österreich Wein, 2022: Dokumentation Österreich Wein, 2021, S. 50. .

Bier aus heimischer Produktion hat bei über 80 % der Konsument*innen einen sehr oder eher hohen Stellenwert Quelle: Brauunion, 2021: Bierkultur Bericht 2021, S. 13 .

In der Brauunion sind 12 Brauereien Österreichs vereinigt. Davon sind drei in der Steiermark zu finden. Im Bundesländervergleich ist das der höchste Anteil. Insgesamt gibt es in Österreich 309 Braustätten, 47 davon (15,21 %) befinden sich in der Steiermark Quelle: Brauunion, 2021: Bierkultur Bericht 2021 .

Nach Niederösterreich und Burgenland ist die Steiermark das drittwichtigste Anbaugebiet für Wein.

  • Betriebe
  • Fläche in Hektar

Abb. 366: Anteile der Weinbetriebe.
Im Bundesländervergleich, 2020
Statistik Austria, Weingartengrunderhebung 2020; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 03.10.2022, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Abb. 367: Anteile der Weingartenfläche.
Im Bundesländervergleich, 2020
Statistik Austria, Weingartengrunderhebung 2020; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 03.10.2022, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Die Versorgungsbilanz berücksichtigt neben der Eigenproduktion Importe und Exporte, die industrielle Weiterverarbeitung, den Nahrungsverbrauch und Verluste. Der Zeitverlauf zeigt für Wein und Bier eine Tendenz zum Rückgang des Pro-Kopf-Konsums, der durch die Pandemie anscheinend nicht ausgelöst, aber verstärkt wurde.

  • Erzeugung in Hektoliter
  • Selbstversorgungsgrad in Prozent
  • Pro-Kopf-Konsum Liter

Abb. 368: Versorgungsbilanz Wein und Bier im Zeitverlauf.
Für Österreich gesamt für die Jahre 2002 bis 2021
Statistik Austria, Versorgungsbilanzen; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 03.10.2022, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Abb. 369: Versorgungsbilanz Wein und Bier im Zeitverlauf.
Für Österreich gesamt für die Jahre 2002 bis 2021
Statistik Austria, Versorgungsbilanzen; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 03.10.2022, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Abb. 370: Versorgungsbilanz Wein und Bier im Zeitverlauf.
Für Österreich gesamt für die Jahre 2002 bis 2021
Statistik Austria, Versorgungsbilanzen; Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 03.10.2022, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Auswertungen aus dem Gastropanel zeigen, dass im Gastro-Großhandel
durch die pandemiebedingten Lockdowns um ein Drittel weniger Wein eingekauft wurde.
Demgegenüber stieg die Einkaufsmenge für den Haushaltsmarkt von 74,6 Mio. Liter
anno 2019 auf 87,1 Mio. Liter im Jahr 2020 (2021 waren es 83,8 Mio. Liter) Quelle: Österreich Wein, 2022: Dokumentation Österreich Wein, 2021, S. 51 und S. 65 .

Steuern Quelle: GÖG, 2023: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 2: Gesetzliche Grundlagen, S. 128ff.

In Österreich werden auf alkoholische Getränke zwei Arten von Steuern eingehoben. Verbrauchssteuern sind bereits bei der Erzeugung zu bezahlen. Diese Steuern beziehen sich auf die Produktionsmenge und die inhaltliche Zusammensetzung des Produkts. Diese Steuern müssen regelmäßig erhöht werden, da sie sich durch Inflation nicht verändern. Die Verbrauchssteuern sind im Warenpreis inkludiert und unterliegen so zusätzlich der Umsatzsteuer.

Zu den Verbrauchssteuern zählen:

  • Alkoholsteuergesetz
  • Biersteuer
  • Zwischenerzeugnissteuer

Als maßgebliche Verkehrssteuer ist bei alkoholischen Getränken die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu nennen. Sie macht die üblichen 20 % des Nettoverkaufspreises aus.

Mit 20 % Umsatzsteuer liegt Österreich im Vergleich der WHO-Europaregion
im Mittelfeld der verglichenen Länder.
Die meisten Staaten besteuern Alkohol mit Raten zwischen 17 und 25 % Quelle: WHO, 2020: Alcohol Pricing in the WHO European Region. Update report on the evidence and recommended policy actions. .

Die Besteuerung von alkoholischen Getränken und Bewilligungen zur Erzeugung / Beschränkungen der Erzeugung von Alkoholika haben in Österreich keinen gesundheitspolitischen Zweck im Sinne einer beschränkten Verfügbarkeit von Alkohol als Konsummittel. Hingegen spielen vor allem wirtschaftliche und fiskalische Überlegungen eine Rolle. Regelungen und Kontrollen der Alkoholproduktion sollen Steuervermeidung verhindern. Der Gesetzgeber will die Qualität der Produkte im Sinne des Konsument*innenschutzes sicherstellen und eine Überproduktion vermeiden Quelle: GÖG, 2023: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 2: Gesetzliche Grundlagen, S. 127 .

Preise

In Österreich sind in den letzten 50 Jahren seit 1973 die Preise (inflationsbereinigt) für Bier relativ konstant geblieben. In den letzten Jahren ist ein Anstieg der Preise für Weißwein zu sehen. Die Preise für Spirituosen sind bis von etwa zehn Jahren gesunken und befinden sich jetzt auf eher gleichbleibendem Niveau Quelle: GÖG, 2025: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1, S. 102f und Handbuch Alkohol, Band 3, S. 103 .

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die Veränderung der Konsumentenpreise über die Zeit.
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ist das Instrument der Inflationsmessung
auf europäischer Ebene. Der HVPI ist etwas anders gewichtet als der VPI Quelle: Statistik Austria, 2018: Standard-Dokumentation. Metainformationen. Zum Verbraucherpreisindex und Harmonisierter Verbraucherpreisindex, S. 7 .

Mini- und Mikrowarenkorb stellen eine Sondereinheit des Warenkorbs zur Berechnung des Verbraucherpreisindex dar. Im Mikrowarenkorb sind 4 % des Warenkorbs enthalten die Auswahl bildet den täglichen Durchschnittseinkauf ab. Der Miniwarenkorb entspricht mit 16 % der Konsumausgaben einem Wocheneinkauf und beinhaltet z.B. auch Treibstoff Quelle: Statistik Austria, 2018: Standard-Dokumentation. Metainformationen. Zum Verbraucherpreisindex und Harmonisierten Verbraucherpreisindex, S. 40. .

Im Mikrowarenkorb 2024 kommt Alkohol (in Form von Flaschenbier) mit einem Preisanteil von 8,59 % vor. Alkoholika (Rotwein, Flaschenbier) betragen im Miniwarenkorb 4,9 % der gesamten Konsumausgaben Quelle: Statistik Austria, 2024: Spezialwarenkörbe. .

Verglichen mit dem gesamten Verbraucherpreisindex sind – auf Basis des Jahres 2015 – die Preise für Alkohol und Tabak im Vergleich zum Preisniveau 2015 bis zum Jahr 2021 etwas mehr gestiegen als der gesamte Warenkorb. Ab dem Jahr 2022 liegen die Preise für Tabak und Alkohol unter dem gesamten VPI. Die jeweils aktuelle Entwicklung der Preise werden auf Basis der Jahresdurchschnitte von der Statistik Austria veröffentlicht.

Aktualisiert am 20.11.2025