Themen auf dieser Seite:

Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zu Methoden, Datenquellen und Definitionen sowie zu Fachleuten, die bei der Erarbeitung von Inhalten für die Gesundheitsberichterstattung Steiermark beteiligt waren.

Fachleute

Für die Aufbereitung von Inhalten im Rahmen der Online-Gesundheitsberichterstattung stehen regelmäßig Fachleute mit ihrer Expertise zur inhaltlichen und fachlichen Qualitätssicherung sowie zur Interpretation von Ergebnissen zur Verfügung. Vielen Dank dafür!

Kinder- und Jugendgesundheit (Veröffentlichung: 2024)
  • Mag.a Kerstin Dremel, Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Gesellschaft
  • Dr.in Almut Frank, Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit
  • Corinna Hofer, BA, MA, Österreichische Gesundheitskasse, Gesunde Schulen
  • DDr.in Susanna Krainz, Gesundheitsfonds Steiermark, Psychiatriekoordinatorin
  • Mag.a Theresia Metzenrath, LL.M. Abteilung 11 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Soziales, Arbeit und Integration, Fachabteilung Soziales und Arbeit, Referat Kinder- und Jugendhilfe
  • Mag.a Ulrike Moser, Bildungsdirektion Steiermark, Schulpsychologie & Schulärztlicher Dienst
  • Jonas Pirerfellner, MA, Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit, Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark
  • Prof.in Dr.in Barbara Plecko, LKH-Univ. Klinikum Graz, Allgemeine Pädiatrie
  • MMag. Dr. Günter Polt, MSc, Bildungsdirektion Steiermark, Schulpsychologie & Schulärztlicher Dienst, Landesschularzt
  • Mag.a Jutta Posch, Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
  • AOÄ Anne Helene Roth, LKH Graz II, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Dipl.-Päd.in Anny-Lori Sperl, Dachverband der steirischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen
  • Mag.a Christina Truhetz, BA, Abteilung 11 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Soziales, Arbeit und Integration, Fachabteilung Soziales und Arbeit, Referat Kinder- und Jugendhilfe
  • Dr.in Eva Wolfbauer, Gesundheitsfonds Steiermark, Qualitätsarbeit, Gesundheitsplanung, Projekte

(Zeitpunkt der Erarbeitung: 2024)

Themen der Mädchen- und Frauengesundheit (Veröffentlichung: 2024)
  • Juliane Cichy, MSc, Gesundheitsfonds Steiermark, Suchtkoordinatorin
  • Dr.in Heidelinde Jakse, Österreichische Gesundheitskasse, Eltern-Kind-Pass-Stelle (vormals Mutter-Kind-Pass-Stelle)
  • Mag.a Jutta Eppich, MPH, Frauengesundheitszentrum, Fachstelle Mädchengesundheit Steiermark
  • Dr.in Eva Magnet, Ärztekammer Steiermark, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • MR Dr. Bernhard Pötsch, Ärztekammer Steiermark, Fachgruppenobmann, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Marlene Pretis-Schader, B.Sc., M.Sc., Frauengesundheitszentrum, Beraterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin zu Frauengesundheit und Gesundheitskompetenz
  • Hanna Rohn, M.A., MA, Frauengesundheitszentrum, Fachstelle Mädchengesundheit Steiermark
  • UP Dr. med. univ. Karl Tamussino, Klinikvorstand Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Graz, Leiter Klinische Abteilung für Gynäkologie, Medizinische Universität Graz
  • Priv.-Doz.in Dr.in med. Monika Wölfler, Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Graz, Universitäre Kompetenzeinheit Endometriose
  • Dr.in Eva Wolfbauer, Gesundheitsfonds Steiermark, Qualitätsarbeit, Gesundheitsplanung, Projekte

(Zeitpunkt der Erarbeitung: 2024)

Suchthafte Internetnutzung (Veröffentlichung: 2023)
  • Mag.a Roswitha Baumgartner, BA, VIVID – Fachstelle für Suchtprävention
  • Mag.a Kerstin Dremel, Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Gesellschaft
  • Natalie Friedl, Büro LR für Gesundheit, Pflege, Sport und Gesellschaft
  • MMag. Harald Koberg, Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Kompetenzstelle digitale Gesellschaft
  • DDr.in Susanna Krainz, Gesundheitsfonds Steiermark, Psychiatriekoordinatorin Steiermark
  • Sascha J. Lang, BA, Steirische Gesellschaft für Suchtfragen b.a.s.
  • Friedrich Mayer, MA, Caritas Schulsozialarbeit
  • Gerald Pfeifer, Selbsthilfe Steiermark
  • Jonas Pirerfellner, MA, Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit, Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark
  • Christina Posadas, Arbeiterkammer Steiermark, Abteilung Konsumentenschutz
  • Dr. Oliver Scheibenbogen, Anton Proksch Institut
  • Dr.in Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
  • Lukas Wagner, MSc, niedergelassener Psychotherapeut
  • Dr. Josef Zollneritsch, Bildungsdirektion Steiermark, Leitung Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst

(Zeitpunkt der Erarbeitung: 2023)

Alkohol (Veröffentlichung: 2022)
  • Dipl.-Päd.in Elisabeth Bachler, Selbsthilfe Steiermark
  • Mag.a Roswitha Baumgartner, BA , VIVID – Fachstelle für Suchtprävention
  • Dr.in Karin Fuchs, Allgemeinmedizinerin
  • Dr. GOA Werner Heran, LKH Graz II, Zentrum für Suchtmedizin, Standort Süd
  • Mag. Christian Kolbl, Wirtschaftskammer Steiermark, Gastronomie, Fachgruppe
  • Sascha J. Lang, BA , Steirische Gesellschaft für Suchtfragen b.a.s.
  • Ing. Werner Luttenberger, Landwirtschaftskammer Steiermark, Fachabteilung Weinbau
  • Dr.in FOÄ Christina Pillich, LKH Graz II, Zentrum für Suchtmedizin, Standort Süd
  • Lisa Rücker, MSc, Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit
  • Mag.a Ulla Schmidt, Steirische Gesellschaft für Suchtfragen b.a.s.
  • Mag. Bernhard Stelzl, Expertisezentrum Gesundheitsförderung, Prävention und Public Health, Österreichische Gesundheitskasse
  • HR Mag. Mario-Carl Wünsch, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Gesellschaft, Jugendschutz, rechtliche Angelegenheiten

(Zeitpunkt der Erarbeitung: 2022)

Gesundheitsbericht Steiermark 2020 (Veröffentlichung: 2021)
  • Mag.a Beate Atzler, MPH, Institut für Gesundheitsförderung und Prävention
  • Mag. Harald Gruber, Österreichische Gesundheitskasse
  • DI Josef Holzer, Landesstatistik Steiermark
  • Dr.in Heidelinde Jakse, Österreichische Gesundheitskasse, Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit
  • DI Dr.in Sigrid Kern, Landesstatistik Steiermark
  • Mag.a (FH) Verena Krammer, Österreichische Gesundheitskasse
  • Mag.a Laura Lurf, Politisches Büro
  • DI Martin Mayer, Landesstatistik Steiermark
  • Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Eva Rasky, Medizinische Universität Graz, Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit
  • Lisa Rücker, MSc, Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit

(Zeitpunkt der Erarbeitung: 2021)

Definitionen

Alkoholkonsum

Wie wird Alkoholkonsum gemessen?

Alkoholkonsum kann in Litern Alkohol (Volumen) oder in Gramm Alkohol (Gewicht) gemessen werden. Eine Umrechnung vom einen ins andere ist anhand von Formeln möglich. Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 3f.

Der durchschnittliche Alkoholkonsum in einer Bevölkerung wird üblicherweise in

  • Liter Alkohol pro Jahr oder in
  • Gramm Alkohol pro Tag angegeben. Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 5

Beim Errechnen der Menge des Alkoholkonsums in der Bevölkerung wird die Art und Menge des Alkohols, der von Befragten angegeben wird, mittels „Standardgläsern“ vergleichbar gemacht. Ein österreichisches Standardglas enthält rund 20 Gramm reinen Alkohol. Dies entspricht den folgenden Alkoholmengen unter der Annahme, dass die Alkoholkonzentration der verschiedenen Sorten (z. B. verschiedene Weinsorten mit unterschiedlichem Alkoholgehalt) einheitlich ist. Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 6

Welche Mengen werden in Österreich als gesundheitlich unbedenklich oder gesundheitsschädlich eingestuft? Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 11

Laut WHO gibt es keinen unbedenklichen, sondern nur risikoarmen Konsum, denn jeglicher Alkoholkonsum birgt ein Gesundheitsrisiko.
Daher werden z.B. von der WHO als maximale Tagesmengen für Männer 24 Gramm, für Frauen 12 Gramm Reinalkohol empfohlen. Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 16

Weiters gilt Alkohol als risikoarm, wenn an die jeweilige Situation angepasst getrunken wird. Dazu gehört in bestimmten Situationen und Lebenslagen vollständig auf Alkohol zu verzichten, wie zum Beispiel im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in der Schwangerschaft. Man spricht von Punktnüchternheit. Quelle: GÖG, 2021: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 3: Ausgewählte Themen, S. 5 & S. 38

Die derzeit angewendeten Grenzmengen für Alkoholkonsum gelten für gesunde, erwachsene Männer bzw. gesunde, erwachsene Frauen.

Für Kinder/Jugendliche, Schwangere, (chronisch) kranke Personen oder auch ältere Personen ab 65 Jahren gelten diese Grenzmengen nicht. Hier können schon wesentlich kleinere Mengen zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führen. Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 16 Es stehen jedoch keine eigens definierten Grenzmengen für spezifische Zielgruppen zur Verfügung.

Rauschtrinken („Binge-Drinking“, „heavy episodic drinking“, „Komatrinken“)

Diese Begriffe bezeichnen eine risikoreiche Konsumform, bei der große Mengen Alkohol innerhalb einer kurzen Zeitspanne getrunken werden: Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 16

Definitionen nach Konsummengen Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 16

  • Primär abstinent bzw. fast abstinent: Personen, die ihr Leben lang (fast) keinen Alkohol getrunken haben.
  • Sekundär abstinent: Personen, die zwar früher getrunken haben, seit längerer Zeit aber (fast) abstinent leben.
  • Mittlerer Konsum: Personen, deren Konsum zwischen einem risikoarmen und problematischem Konsum liegt. Dieser Konsum könnte gesundheitsbeeinträchtigend sein.
  • Problematischer Konsum: Personen mit einem Konsum über der Gefährdungsgrenze.
  • Chronische Alkoholiker*innen: Personen, die die Voraussetzungen zur Diagnose Alkoholabhängigkeit (nach ICD-10) erfüllen.

Alkoholabhängigkeit ist eine diagnostizierbare Erkrankung. Die Diagnose „Alkohol-Abhängigkeitssyndrom“ kann nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren: Quelle: DGPPN & DG-Sucht, 2020: S3 Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“, AWMF Register Nr. 076-001, S. 17

  • Ein starkes Verlangen oder eine Art Zwang, Alkohol zu konsumieren.
  • Schwierigkeiten, die Einnahme zu kontrollieren (was den Beginn, die Beendigung und die Menge des Konsums betrifft).
  • Ein körperliches Entzugssyndrom, wenn Alkoholkonsum reduziert oder abgesetzt wird, nachgewiesen durch alkoholspezifische Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Alkoholentzugssymptome zu vermindern oder zu vermeiden.
  • Toleranzentwicklung gegenüber den Wirkungen von Alkohol.
  • Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten der Alkoholeinnahme. Es wird viel Zeit verwandt, Alkohol zu bekommen, zu konsumieren oder sich davon zu erholen.
  • Fortdauernder Alkoholgebrauch trotz des Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Alkoholkonsums. Es sollte dabei festgestellt werden, dass die konsumierende Person sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist. Ebenfalls als charakteristisches Merkmal wird ein eingeengtes Verhaltensmuster im Umgang mit Alkohol beschrieben (z. B. die Tendenz, Alkohol an Werktagen wie an Wochenenden zu trinken und die Regeln eines gesellschaftlich üblichen Trinkverhaltens außer Acht zu lassen).

In Befragungen wird die gesamte Lebensspanne oder ein bestimmter Zeitraum bis zum Befragungszeitpunkt im Hinblick auf das Konsumverhalten abgefragt. Daraus ergeben sich, abgeleitet vom Begriff der Prävalenz (Häufigkeit des Vorkommens eines Ereignisses in einer bestimmten Population innerhalb eines bestimmten Zeitraums) folgende Definitionen für suchtrelevante Befragungen:

  • Lebenszeitprävalenz: Anzahl der Fälle (Personen), die ein bestimmtes Merkmal (z. B. Krankheit, psychische Störung, suchtrelevantes Konsumverhalten) jemals in ihrem Leben (bis zum Beobachtungszeitpunkt) erfüllt haben. Quelle: Pschyrembel online, 2020
  • 12-Monats-Prävalenz: Anzahl der Fälle (Personen), die ein bestimmtes Merkmal in den letzten 12 Monaten bis zum Beobachtungszeitpunkt erfüllt haben.
  • 30-Tage-Prävalenz: Anzahl der Fälle (Personen), die ein bestimmtes Merkmal in den letzten 30 Tagen bis zum Beobachtungszeitpunkt erfüllt haben.
  • 7-Tage-Prävalenz: Anzahl der Fälle (Personen), die ein bestimmtes Merkmal in den letzten 7 Tagen bis zum Beobachtungszeitpunkt erfüllt haben.

Was ist bei internationalen Vergleichen des Alkoholkonsums zu berücksichtigen?

Internationale Vergleiche Vergleiche zum Konsum von Alkohol sind möglich, jedoch muss berücksichtigt werden, dass die Menge des Alkohols in Standardgläsern in den einzelnen Ländern sehr stark voneinander abweicht und für Vergleiche umgerechnet werden muss. Bei internationalen Vergleichen zum Durchschnittskonsum wird die Menge des Alkohols verwendet, der mittels Verkaufsstatistiken, Steuer oder Zollstatistiken offiziell erfasst wird („recorded alcohol“). Nicht inkludiert ist illegal bzw. inoffiziell hergestellter oder importierter Alkohol („unrecorded alcohol“). Quelle: GÖG, 2020: Handbuch Alkohol – Österreich, Band 1: Statistiken und Berechnungsgrundlagen, S. 7 & S. 119 Der Vergleich von Befragungsdaten ist oft nur eingeschränkt über verschiedene Länder möglich. Manche Länder (wie Österreich) adjustieren die Befragungsdaten mit anderen Datengrundlagen, z. B. offiziellen Daten von „recorded alcohol“. Andere Länder erhalten niedrigere Konsummengen, weil sie unadjustierte Befragungsdaten verwenden. Diese unterschätzen den Alkoholkonsum eher aufgrund von Underreporting und Undersampling.

Gesundheitliche Chancengerechtigkeit

Gesundheit und Gesundheitschancen https://oepgk.at/glossar/gesundheitliche-chancengerechtigkeit/ sind in der Bevölkerung nicht gleich verteilt. Dies ist auf viele verschiedene Einflussfaktoren zurückzuführen, die die Chancen und Risiken für Gesundheit stärken oder schwächen. Diese Ungleichverteilung zeigt sich in vielen Indikatoren, wie beispielsweise in der Lebenserwartung, in der subjektiv eingeschätzten Gesundheit, in der Häufigkeit von chronischen Krankheiten, Krebserkrankungen oder psychischen Erkrankungen. Niedriger beruflicher Status, ein geringer Bildungsstand und geringes Einkommen sind dabei wichtige Determinanten für einen schlechteren Gesundheitszustand. Weiters können auch Familienstand, Gender, Lebensalter, Migrationshintergrund oder Wohnregion beeinflussende Faktoren sein.

Gesundheitskompetenz

Gesundheitskompetenz https://oepgk.at/glossar/gesundheitskompetenz/ umfasst das Wissen, die Motivation und Fähigkeiten der Menschen, relevante Gesundheitsinformation in den Domänen der Krankheitsbewältigung, der Krankheitsprävention und der Gesundheitsförderung zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und im Alltag anzuwenden. Ziel ist es, Entscheidungen treffen zu können, die die Lebensqualität während des gesamten Lebenslaufs erhalten oder verbessern. Gesundheitskompetenz hängt zum einen von persönlichen Fähigkeiten ab, zum anderen auch von den Anforderungen der Umgebung. Es braucht eine qualitätsvolle und verständliche Gesundheitsinformation und eine gute Gesprächsqualität im Gesundheitssystem, um die Gesundheitskompetenz verbessern zu können. Dies bedingt auch unterstützende Rahmenbedingungen in Organisationen und Settings sowie das Empowerment https://oepgk.at/schwerpunkte/buerger-und-patientenempowerment/ von Bürger*innen und Patient*innen.

Lebensqualität

Lebensqualität https://oepgk.at/glossar/lebensqualitaet/ ist ein Begriff, der viele unterschiedliche Dimensionen beinhaltet. Diese bedingen sich zum Teil auch gegenseitig. Umfasst sind körperliche, psychische, emotionale, soziale, familiäre sowie arbeits- und wohnbezogene Dimensionen. Die gesundheitsbezogene Lebensqualität ist vor allem durch die individuelle gesundheitliche Situation beeinflusst und kann auch von medizinischen Behandlungen abhängig sein. Lebensqualität umfasst subjektive sowie objektive Aspekte. Die subjektive Lebensqualität meint die Bewertung der Lebensverhältnisse von Individuen selbst (z. B. Glück, Zufriedenheit, Zukunftspessimismus oder Besorgnisse). Hingegen fasst die objektive Lebensqualität die Qualitäten von gesellschaftlichen Einrichtungen (z. B. Bildungs- und Gesundheitssysteme) und Sozialstrukturen (z. B. Integration von Zuwanderern / Zuwanderinnen) zusammen

Suchthafte Internetnutzung

Suchtassoziierte Internetnutzung meint ein Nutzungsverhalten, bei dem zwar klar suchthafte Prozesse beteiligt sind, was jedoch nicht zwangsweise klinisch relevant und somit behandlungsbedürftig sein muss. Da die suchtassoziierte Internetnutzung jedoch eine klare Beteiligung von Suchtsymptomen aufweist, sollte sie diagnostisch abgeklärt werden.

Vorzeitige Sterblichkeit

Unter vorzeitiger Sterblichkeit versteht man Todesfälle von erwachsenen Personen vor dem 70. Lebensjahr. Die vorzeitige Sterblichkeit weist auf gesundheitliche Belastungen bzw. höhere Gesundheitsrisiken hin. Viele der vorzeitigen Todesfälle gelten als vermeidbar. Daher können Daten zur vorzeitigen Mortalität als Entscheidungsgrundlage für Präventions- und Versorgungsmaßnahmen herangezogen werden.

Methoden und Datenquellen

Datenspezifikation und Stratifizierung

Ziel ist es, Daten zu allen Indikatoren nach Möglichkeit und Datenverfügbarkeit regional, nach Alter, Geschlecht, Bildung und im zeitlichen Verlauf darzustellen. Stratifikation: Einteilung der Bevölkerung nach bestimmten Merkmalen, z. B. Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Einkommensmerkmale, Wohnort, etc. Im Idealfall werden im zeitlichen Verlauf Daten ab dem Jahr 2002 berichtet. Seit diesem Jahr werden die Bevölkerungszahlen anders berechnet, was als Grundlage für Hochrechnungen und Standardisierungen häufig eine Darstellung des zeitlichen Verlaufs erst ab diesem Jahr zulässt.

Die regionale Stratifizierung erfolgt grundsätzlich auf Ebene der Bundesländer, der Versorgungsregionen (entsprechen in der Steiermark den NUTS-III-Regionen) und teilweise der Bezirke. Vor allem die Auswertungen auf Ebene der Versorgungsregionen ist weiterführend für Planungsarbeiten im Gesundheitswesen relevant.

Die Grundlage für die Berichterstellung bilden jeweils Daten aus dem aktuellsten verfügbaren Jahr. Prognosezahlen stammen von der ÖROK-Regionalprognose und beziehen sich auf den aktuell verfügbaren Prognosehorizont.

Die Datenanalyse erfolgt grundsätzlich quellbezogen nach Wohnort der Personen. Nur in Ausnahmefällen sind solche Daten zu den berichteten Indikatoren nicht verfügbar. Das ist an den jeweiligen Stellen gekennzeichnet.

Das Alter wird in breiten Altersgruppen abgebildet, zumeist in 10-Jahres-Schritten. Manchmal ist es nötig oder sinnvoll, die Daten in größeren Altersgruppen darzustellen, zum Beispiel aufgrund kleiner Fallzahlen. Dies erfolgt beispielsweise in 15- oder in 30-Jahres-Schritten. Das Alter von Kindern und Jugendlichen wird in Altersgruppen von zumeist 5-Jahres-Schritten (0–4, 5–9, 10–14 und 15–19 Jahre) abgebildet.

Der Bildungsstand wird grundsätzlich an der höchsten abgeschlossenen Schul- bzw. Bildungsstufe gemessen und nach der nationalen Einteilung kategorisiert. In den meisten Fällen ist eine Unterscheidung in fünf Bildungsstufen möglich: Pflichtschule, Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schulen, allgemeinbildende/berufsbildende höhere Schulen, Hochschule/Akademie/Kolleg. Die Darstellung nach Schulsparten wird laut Schulorganisationsgesetz folgendermaßen gegliedert: allgemeinbildende Pflichtschulen, allgemeinbildende höhere Schulen, sonstige allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Pflichtschulen, berufsbildende mittlere Schulen, berufsbildende höhere Schulen, sonstige berufsbildende Schulen.

Umgang mit Gender und Diversität in der Gesundheitsberichterstattung Steiermark

Die Berücksichtigung der Rechte und Bedürfnisse von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Erstsprachen, Traditionen oder anderen Merkmalen ist ein Anliegen der Gesundheitsberichterstattung Steiermark. Die Datenlage lässt eine Stratifizierung nach diesen verschiedensten Merkmalen auf Bevölkerungsebene jedoch nur in sehr eingeschränktem Maß bzw. kaum zu. Beispielhaft wurde die Studie zur suchthaften Internetnutzung nach non-binären Geschlechtszuordnungen ausgewertet. Beispielsweise können nicht-binäre Geschlechterzuordnungen sehr selten berücksichtigt werden, weil in bevölkerungsbezogenen Auswertungen diese Merkmale entweder nicht erhoben oder aufgrund der kleinen Datenmenge nicht ausgewertet werden. Beispiele dafür sind:

  • Daten zu den Geschlechtsangaben „divers“, „inter“, „offen“ bzw. „kein Eintrag“ oder „unbekannt“ werden von der Statistik Austria in Bevölkerungsstatistiken aus Datenschutzgründen derzeit nur im Überblick für Österreich ausgewiesen. Ansonsten werden diese Ausprägungen mittels Imputationsregel dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet. Quelle: vgl. https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/bevoelkerungsstand/bevoelkerung-nach-alter/geschlecht
  • In der HBSC-Befragung 2022 bestand für die Schüler*innen die Möglichkeit, sich als divers zuzuordnen. Die Gesamtzahl dieser Angaben belief sich österreichweit auf insgesamt 43. Die entsprechenden Fragebögen wurden aufgrund der kleinen Fallzahlen aus der Auswertung herausgenommen und sollen in einer eigenen Analyse gemeinsam mit Ergebnissen aus der Lehrlingsstudie ausgewertet werden. vgl. HBSC 2022, S. 14
  • Die Österreichische Gesundheitsbefragung erhob in der Befragungswelle 2019 keine non-binären Geschlechterformen. vgl. BMSGK, 2019, Österreichische Gesundheitsbefragung 2019, Annex – Fragebogen der Österreichischen Gesundheitsbefragung, S. 2

Österreichweit befassen sich mehrere Berichte mit unterschiedlichen Zielgruppen hinsichtlich Gender und Diversität: Frauengesundheitsbericht 2022, Genderbericht 2019, LGBTIQ+ Gesundheitsbericht 2022, Integrationsbericht 2022.

Dem Gesundheitsfonds Steiermark steht mit dem Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit ein Fachgremium zur Seite, welches unter anderem auch in der Gesundheitsberichterstattung die Berücksichtigung und Weiterentwicklung von Gender und Diversität für die steirische Bevölkerung sicherstellt. 

Vergleichbarkeit von Daten mittels Standardisierung und Normierung

Um Unterschiede in der Bevölkerungsstruktur auszugleichen und Daten regional vergleichbar zu machen, ist eine Standardisierung nötig. Die Standardisierung erfolgt nach Geschlecht und Alter auf die jeweilige Referenzbevölkerung des entsprechenden Jahres. Die Referenzbevölkerung (oder Standardbevölkerung) ist für die steirischen Versorgungsregionen im Normalfall die Bevölkerung der Steiermark, für Bundesländervergleiche die österreichische Wohnbevölkerung. Weiters erfolgt zur Darstellung im regionalen Vergleich eine Normierung der Daten auf z. B. 1.000, 10.000 oder 100.000 Einwohner*innen der entsprechenden Region.

Datenquellen

Daten aus allgemeinen Statistiken

Allgemeine Statistiken werden vor allem zur Darstellung von Bevölkerungsdaten herangezogen. Dabei wird auf Bevölkerungsstatistiken, Volkszählungen, Registerzählungen und die abgestimmte Erwerbsstatistik zurückgegriffen. Weitere verwendete allgemeine Statistiken sind Arbeitsmarktdaten, Daten der Sozialversicherung sowie Daten aus Unfall- und Todesursachenstatistiken oder die Versorgungsbilanz.

Daten aus Befragungen und Surveys

Zur Abbildung von sozialen Parametern und zur selbst eingeschätzten Gesundheit, zur Abbildung des Konsums von psychoaktiven Substanzen und substanzungebundenen Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial werden folgende Datenquellen herangezogen: Daten aus der Österreichischen Gesundheitsbefragung (ATHIS), der österreichischen Repräsentativerhebung zu Konsum- und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial (GPS), der Europäischen Schüler*innenbefragung zum Konsum von psychoaktiven Substanzen (ESPAD), der Österreichischen Gesundheitskompetenz-Erhebung, des Mikrozensus bzw. von Sonderprogrammen des Mikrozensus, des EU-SILC, des Arbeitsklimaindexes, der Health Behaviour in School-aged Children Study (HBSC-Studie), der österreichischen Lehrlingsgesundheitsstudie oder die Erhebungen zum Zahnstatus.

Routinedaten aus dem Gesundheitsbereich

Um ausgewählte Krankheitsbilder darzustellen, werden folgende Daten herangezogen: Daten aus der Krankenhausentlassungsstatistik (K-Dok), Daten der Sozialversicherung, virusepidemiologische Informationen, eSuchtmittel-Datenbank, DOKLI – Dokumentationssystem der Klient*innen der Drogeneinrichtungen. Für die Steiermark ist auch das Controlling der Suchtkoordination eine wichtige Datengrundlage.

Daten ausgewählter öffentlicher Institutionen und Einrichtungen

Darunter fallen unter anderem Daten von Verwaltungsabteilungen des Landes, Selbsthilfe Steiermark, Einrichtungen im Bereich Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie der steirischen Sportdachverbände. Auch Daten und Informationen aus Berichten werden verwendet (unter anderem des Umweltbundesamtes, des Sozialministeriums, der Wirtschaftskammer, des Gewaltschutzzentrums, des Zentrums für Virologie der Medizinischen Universität Wien, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz etc.)

Beschreibung ausgewählter Datenquellen

Hier finden Sie einen Überblick über alle Datenquellen.

Österreichische Repräsentativerhebung zu Konsum- und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial (GPS)

Die österreichische Repräsentativerhebung zu Konsum- und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial (General Population Survey – GPS) befragt wiederkehrend die erwachsene Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Österreich. Die Stichprobe wird nach Alter und Geschlecht gewichtet und ist damit in diesen Variablen repräsentativ für die österreichische Wohnbevölkerung. Personen mit suchtrelevanten Verhaltensweisen werden in Bevölkerungsbefragungen eher untererfasst (Undersampling). Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sozial erwünschte Antworten, z. B. ein Konsumverhalten betreffend, eher häufiger gegeben werden (Underreporting). Daher wird bei Bevölkerungsbefragungen suchtrelevantes Verhalten eher untererfasst. Der GPS adjustiert die Befragungsdaten zu Alkohol deshalb mit anderen Datenquellen (Behandlungsdaten von Alkoholabhängigkeit, Daten aus Erzeugung, Verkauf, Import und Export). Für die Befragungswelle 2020 wurden Wirtschaftsdaten von 2019 (vor Beginn der Covid-19-Pandemie) verwendet. Quelle: GÖG, 2021, Repräsentativerhebung zu Konsum- und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial. Wissenschaftlicher Bericht. Wien, 2021, S. 8ff.

Europäische Schüler*innenbefragung zum Konsum von psychoaktiven Substanzen (ESPAD)

Die Europäische Schüler*innenbefragung zum Konsum von psychoaktiven Substanzen (European School Survey Project on Alcohol and Other Drugs – ESPAD) wird wiederholend in allen Schulformen (außer Sonderschulen) in der 9. und 10. Schulstufe durchgeführt. Die befragten Schüler*innen sind damit zwischen 14 und 17 Jahre alt. Die Befragungsdaten wurden nachträglich nach Schultyp und Geschlecht gewichtet. Quelle: GÖG, 2020: ESPAD Österreich 2019, Ergebnisbericht, Wien, S. 2–15

Health Behaviour in School-aged Children Study (HBSC-Studie)

Die HBSC-Studie ist die größte europäische Kinder- und Jugendgesundheitsstudie. Sie erhebt Daten zur Gesundheit und zum Gesundheitsverhalten von Schüler*innen im Alter von 11, 13, 15 und 17 Jahren (5., 7., 9. und 11. Schulstufe in Österreich). Die Erhebung findet seit 1986 im Vierjahresrhythmus statt.

Österreichweit beteiligten sich in der Erhebung im Schuljahr 2021/22 7.099 Schüler*innen aus 358 Mittelschulen, Polytechnischen Schulen, Berufsbildenden Mittleren Schulen, Höheren Schulen und Allgemeinbildenden Höheren Schulen (keine Sonderschulen). Die Daten wurden nicht nach Geschlecht, Schultyp/Schultyp gewichtet, da nur minimale und unwesentliche Unterschiede zwischen gewichteten und ungewichteten Daten erkennbar waren.

Österreichische Lehrlingsgesundheitsstudie

Die österreichische Lehrlingsgesundheitsstudie wird seit dem Schuljahr 2021/22 zeitgleich zur HBSC-Studie durchgeführt. Dabei werden Gesundheit und Gesundheitsverhalten von österreichischen Lehrlingen erhoben. Das Studienprotokoll sowie das Erhebungsinstrument sind jenem in der HBSC-Studie sehr ähnlich. Im Jahr 2022 beteiligten sich an der Erhebung 3.115 Lehrlinge aus österreichischen Berufsschulen.

Todesursachenstatistik

Die Angaben zur Todesursache werden durch amtlich bestellte Totenbeschauärzt*innen, Patholog*innen oder Gerichtsmediziner*innen eingetragen. Auf Basis dieser Daten wird die Todesursachenstatistik von der Statistik Austria geführt.

Krankenhausentlassungsstatistik

Die Krankenhausentlassungsstatistik (K-Dok) ist grundsätzlich eine zu Abrechnungszwecken geführte Statistik und erfasst, wie viele Fälle aufgrund einer bestimmten Diagnose stationär versorgt werden. Die berichteten Daten weisen die Krankenhausentlassungen nach Hauptdiagnose aus. Berücksichtigt werden Fälle von Steirer*innen in österreichischen Akutkrankenanstalten. Das bedeutet, dass sich die regionale Verteilung der Patient*innen auf deren Wohnort bezieht (Quellbezug) und nicht auf den Ort der Behandlung (Zielbezug). Die Darstellung der Hauptdiagnosen kann z. B. bei suchtrelevanten Diagnosen zur Untererfassung führen. Weiters kann nur abgebildet werden, wie häufig Steirer*innen einen stationären Aufenthalt hatten, unabhängig davon, ob dies mehrmals die gleiche Person war oder immer eine andere.

Abrechnungsdaten der Österreichischen Sozialversicherung (Folgekosten-Schnittstelle, FOKO)

Diese Daten dienen der Gesamtkostenrechnung ärztlicher Tätigkeit. Quelle: vgl. https://www.sozialministerium.at/dam/sozialministeriumat/Gesundheitsdaten-in-%C3%96sterreich_bf_final.pdf S. 22ff Es können bei der Sozialversicherung abgerechnete Kosten für Leistungen von Vertragsärzt*innen, Vertragszahnärzt*innen, Wahlärzt*innen bzw. Wahlzahnärzt*innen, Gruppenpraxen, Apotheken sowie weiteren Vertragspartner*innen, wie Psychotherapeut*innen, Psycholog*innen, Dentist*innen und Krankenanstalten, analysiert werden (z. B. Heilmittel, Heilbehelfe, Eltern-Kind-Pass-Leistungen, Leistungen der Vorsorgeuntersuchung, stationäre und ambulante Aufenthalte etc.). Auf Ebene der Patient*innen können Merkmale wie z. B. Geschlecht, Alter, Wohnbezirk, Erwerbststatus bzw. Versichertenstatus oder Rezeptgebührenstatus unterschieden werden. Die Daten werden anonymisiert und pseudonymisiert. Die gesetzliche Grundlage bildet das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG).

Aus diesen Daten wurden beispielsweise zum Thema Alkohol aus den definierten ICD-10-Codes die relevanten Fälle für das Jahr 2021 ermittelt. Diese Fälle wurden aufgrund von stationären Krankenhausaufenthalten, gemeldeten Krankenständen oder abgerechneten Heilmitteln zur Behandlung der Alkoholsucht identifiziert. Hier sind keine Personen abgebildet, die eine Behandlung in einer niedergelassenen Praxis in Anspruch genommen haben (dies ist mangels Diagnosevercodung in den Abrechnungsdaten nicht möglich). Die Fälle wurden nach Versicherungsstatus und Rezeptgebührenbefreiung im 4. Quartal 2021 ausgewertet und können so einen Hinweis über die sozioökonomischen Hintergründe von Personen mit alkoholbezogenen Erkrankungen geben. Sie können aber keine vollständige und flächendeckende Auswertung für die Steiermark liefern.

Fördercontrolling der Suchtkoordination

Im Laufe des Jahres 2019 wurde in der Steiermark eine verbindliche Dokumentation für ambulante Suchthilfeeinrichtungen im Bundesland eingeführt. Seit 2020 stehen damit valide Daten auf Ebene der betreuten Personen (Angehörige und Betroffene) und von niederschwelligen Angeboten aggregierte Daten auf Maßnahmenebene zur Verfügung. Auch Daten der Suchtprävention werden erfasst. Die Beratung und Betreuung kann anonym in Anspruch genommen werden, Daten wie Wohnort, Geschlecht, Alter und Betreuungsschwerpunkt von Klient*innen können daher nicht immer durchgängig dargestellt werden.

Die Auswertung der betreuten Klient*innen erfolgt aus dem Suchtcontrolling quellbezogen. Das bedeutet, dass sich die regionale Verteilung der Klient*innen auf deren Wohnort bezieht und nicht auf den Ort der Behandlung. Die Zahlen für Steiermark gesamt beziehen sich daher auf die Klient*innen, bei denen ein Wohnort in der Steiermark dokumentiert wurde. Steirer*innen, die sich in einer Suchthilfeeinrichtung außerhalb der Steiermark behandeln lassen, sind in diesen Daten nicht enthalten. Weiters werden alters- und geschlechtsspezifische Auswertungen nur von den Klient*innen durchgeführt, die eine Behandlung wegen ihrer eigenen Suchterkrankung in Anspruch nehmen.

Aktualisiert am 06.06.2024