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Vorsorge

Die Vorsorgeuntersuchung wird in Österreich ab dem Alter von 18 Jahren einmal jährlich angeboten. Frauen können dabei zur Krebsvorsorge einen Pap-Abstrich vornehmen lassen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Vorsorge.

Vorsorgeuntersuchung

Mit der Vorsorgeuntersuchung wird allen Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Untersuchungsprogramm angeboten, das einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden kann. Das Angebot besteht seit 1974. Im Jahr 2005 wurde die Vorsorgeuntersuchung vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer weiterentwickelt. Der Fokus liegt nicht nur darauf, dass die „Vorsorgeuntersuchung Neu“ dem aktuellen Stand der Medizin entspricht, sondern auch darauf, genderspezifische Aspekte zu berücksichtigen.

2019 nahmen 149.174 Steirerinnen und Steirer das Angebot der Vorsorgeuntersuchung Neu in Anspruch. 2.321 der Untersuchungen zählen zum gynäkologischen Untersuchungsprogramm, welches gesondert dargestellt wird. Die Vorsorgeuntersuchung wird von Frauen etwas mehr genützt als von Männern. Der Anteil der Frauen liegt bei 55,0 %. Ein regionaler Vergleich ist möglich, indem die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen der Zielgruppe (Bevölkerung ab 18 Jahren) gegenübergestellt wird. In der Steiermark sind das 1.442 Personen je 10.000 EW 18+, die die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Gemeinsam mit Niederösterreich und Oberösterreich liegt die Steiermark damit unter dem österreichischen Wert von 1.514 Personen je 10.000 EW 18+.

Abb. 692: Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen.
Nach österreichischen Bundesländern, 2019

Daten absolut und je 10.000 EW
Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungen; Darstellung: EPIG GmbH
Veröffentlicht am 19.08.2021, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Seit 2005 ist die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung durch Steirerinnen und Steirer etwas angestiegen. Damals gingen 1.302 Personen je 10.000 EW 18+ zur Vorsorgeuntersuchung.

Abb. 26: Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen.
Nach Geschlecht, österreichischen Bundesländern und Österreich gesamt für die Jahre 2006 – 2019
Daten absolut und je 10.000 EW
Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungen
; Darstellung: EPIG GmbH
Veröffentlicht am 19.08.2021, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Die meisten Personen, die eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen sind zwischen 54 und 65 Jahre alt. 21,4 % der untersuchten Personen zählen zu dieser Altersgruppe.

Abb. 21: Anteil der Personen, die eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.
Nach Alter in 10-Jahres-Schritten, Geschlecht und Steiermark gesamt, 2019
Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungen
; Darstellung: EPIG GmbH
Veröffentlicht am 19.08.2021, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Pap-Abstrich zur Krebsvorsorge

Durch einen Pap-Abstrich können Zellveränderungen am Gebärmutterhals erkannt werden. Hervorgerufen werden diese Veränderungen fast ausschließlich von HPV-Infektionen. Es besteht in der Folge die Möglichkeit, dass aus diesen Zellveränderungen Krebsvorstufen entstehen, aus dem sich in weiterer Folge Gebärmutterhalskrebs entwickeln kann. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung wird in Österreich empfohlen, dass ab einem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr ein Pap-Abstrich durchgeführt wird vgl. Gebärmutterhalskrebs – Zervixkarzinom | Gesundheitsportal .

Die folgenden Daten enthalten die Anzahl der Mädchen und Frauen, die mindestens einmal im Jahr einen Pap-Abstrich im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung oder kurativ bei einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner der Sozialversicherung Daten von Wahlärzt*innen sind hier nicht enthalten in Anspruch genommen haben. Zwischen 20 und 55 Jahren nahm etwa jede dritte bis vierte Frau einen Abstrich pro Jahr in Anspruch. Die Altersverteilung war in der Steiermark vergleichbar mit den österreichweiten Daten.

Abb. 486: Anzahl der Frauen, die mindestens einen Pap-Abstrich (kurativ oder Vorsorge) in Anspruch genommen haben.
Nach Alter, Steiermark und Österreich gesamt, 2022
Daten je 10.000 Mädchen und Frauen der jeweiligen Altersgruppe
Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungen, Abrechnungsdaten der Vertragspartner*innen der Krankenversicherungsträger (keine Wahlärzt*innen); Berechnung und Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 12.03.2024, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Abb. 693: Anzahl der Frauen, die mindestens einen Pap-Abstrich (kurativ oder Vorsorge) in Anspruch genommen haben.
Nach steirischen Versorgungsregionen, 2022
Daten je 10.000 Mädchen und Frauen ab 10 Jahren
Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungen, Abrechnungsdaten der Vertragspartner*innen der Krankenversicherungsträger (keine Wahlärzt*innen); Berechnung und Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 12.03.2024, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Der zeitliche Verlauf zeigte sowohl für die Steiermark als auch für gesamt Österreich zwischen 2015 und 2019 einen kontinuierlichen Rückgang in der Inanspruchnahme von Pap-Abstrichen bei Vertragsärzt*innen der Krankenversicherungsträger. Dieser Rückgang setzte sich im Jahr 2020 fort. Ab 2020 bewegten sich die Zahlen der Inanspruchnahme in etwa auf gleichbleibendem Niveau.

Abb. 487: Anzahl der Frauen, die mindestens einen Pap-Abstrich (kurativ oder Vorsorge) in Anspruch genommen haben.
Für Steiermark und Österreich gesamt für die Jahre 2015 – 2022
Daten je 10.000 Mädchen und Frauen ab 10 Jahren
Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungen, Abrechnungsdaten der Vertragspartner*innen der Krankenversicherungsträger (keine Wahlärzt*innen); Berechnung und Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 12.03.2024, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Screening-Programme

Die Leitlinie „Prävention des Zervixkarzinoms“ zeigt, dass neben dem Pap-Abstrich als Screeningmethode auch die Möglichkeit des Screenings mittels HPV-Testung besteht. Dabei wird vorrangig auf das Vorhandensein des verursachenden Virus getestet, während beim Pap-Abstrich auf Zellveränderungen getestet wird. Studien zeigen, dass ein Screening mit HPV-Testung bei leitliniengerechter und qualitätsgesicherter Umsetzung bessere Ergebnisse zu erzielen vermag als ein Screening mit Pap-Abstrich vgl. European Commission, 2015, European guidelines for quality assurance in cervical cancer screening. Second edition – Supplements; European guidelines for quality assurance in cervical cancer screening – Publications Office of the EU (europa.eu) .

Die österreichische Krebshilfe empfiehlt, ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich einen Pap-Abstrich durchführen zu lassen. Ab dem 30. Lebensjahr wird zumindest alle drei Jahre ein HPV-Test empfohlen, wobei eine Doppeltestung (gleichzeitig Pap-Abstrich und HPV-Testung) vermieden werden soll vgl. Österreichischer Krebsreport 2021, S. 26, Krebsreport 2021.pdf (goeg.at) .

Die Kosten für einen HPV-Test werden in Österreich nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn ein Pap-Abstrich ein auffälliges Ergebnis gezeigt hat vgl. Gebärmutterhalskrebs – Zervixkarzinom | Gesundheitsportal .

Inanspruchnahme des Eltern-Kind-Passes

Der Eltern-Kind-Pass vor 2024: „Mutter-Kind-Pass“ ist ein Vorsorgeprogramm für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Geburtstag.

Für das Kind gibt es im Rahmen des Eltern-Kind-Passes mehrere Untersuchungen während der ersten Lebenstage, -wochen und -monate. Ab dem ersten Lebensjahr und bis zum fünften Lebensjahr kann eine jährliche Untersuchung Die jährliche Untersuchung kann jeweils zwischen zwei Monate vor bis zwei Monate nach dem Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. des Kindes in Anspruch genommen werden. Zweimal ist eine augenärztliche Untersuchung vorgesehen: Zum ersten Geburtstag im Rahmen der haus- oder kinderfachärztlichen Untersuchung und zum zweiten Geburtstag im Rahmen einer eigenen augenfachärztlichen Untersuchung. vgl. https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/Eltern-Kind-Pass.html

Weitere Informationen zur Betreuung von Schwangeren im Rahmen des Eltern-Kind-Passes finden Sie hier.

Die Untersuchung zum ersten Geburtstag Sie kann zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat stattfinden ist die letzte Untersuchung, die nachgewiesen werden muss, damit das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe ausbezahlt wird. §7 KBGG https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001474 Daher kann von einer hohen Inanspruchnahme aufgrund dieses Anreizes ausgegangen werden. Die darauffolgenden Untersuchungen im Kleinkindalter sind weiterhin ein kostenloses und freiwilliges Angebot.

Die folgenden Abbildungen zeigen die Inanspruchnahme von ausgewählten Untersuchungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes im Kleinkindalter bei Vertragsfachärzt*innen der Sozialversicherungen. Die Daten enthalten keine Abrechnungsdaten von Wahlärzt*innen und keine Daten der Inanspruchnahme bei Privatärzt*innen Die Grundgesamtheit stellen dabei die im Jahr 2016 geborenen Kinder dar, deren Mutter bei der Geburt den Wohnsitz in der Steiermark hatte. In dieser Kohorte kann davon ausgegangen werden, dass bereits alle Untersuchungen im 5. Lebensjahr abgerechnet wurden und der Datensatz damit vollständig ist.

Es zeigt sich, dass mit 73,26 % knapp drei Viertel der im Jahr 2016 Lebendgeborenen in der Steiermark die Untersuchung zum ersten Lebensjahr bei einer oder einem Vertragspartner*in der Sozialversicherung absolviert haben. Regional sind große Unterschiede zu sehen: Der Anteil an abgerechneten Unterschungen schwankt zwischen 93,2 % der Kinder in der Versorgungsregion Liezen und knapp 62 % der Kinder in der Region West- und Südsteiermark.

Der Anteil der Kinder, der die weiteren Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr erhalten hat, sank kontinuierlich. Für 47,6 % der Kinder wurde die letzte Untersuchung zum 5. Geburtstag bei einem oder einer Vertragspartner*in der Sozialversicherung in Anspruch genommen. Auch hier sind regionale Unterschiede zu erkennen.

Abb. 633: Anteil der Lebendgeborenen, die eine Eltern-Kind-Pass-Untersuchung bei Vertragspartner*innen der Sozialversicherung erhalten haben.
Nach Untersuchungszeitpunkten und steirischen Versorgungsregionen für den Geburtsjahrgang 2016
Abrechnungsdaten der Vertragspartner*innen der Krankenversicherungsträger (ohne Wahlärzt*innen); Bearbeitung: Dachverband der österreichischen Sozialversicherung; Berechnung und Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 19.08.2021, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Die fachärztliche Augenuntersuchung zum zweiten Geburtstag des Kindes wurde für 22 % des Geburtsjahrgangs 2016 von Vertragspartner*innen der Sozialversicherung abgerechnet. Auch hier gab es regionale Unterschiede: 38,3 % der Kinder in der östlichen Obersteiermark erhielten die fachärztliche Augenuntersuchung bei einem oder einer Vertragspartner*in der Sozialversicherung, im Gegensatz zu 15,4 % der Kinder in der Versorgungsregion Graz.

Abb. 632: Anteil der Lebendgeborenen, die eine Eltern-Kind-Pass-Untersuchung bei Vertragspartner*innen der Sozialversicherung erhalten haben.
Nach Untersuchungszeitpunkten zwischen dem 1. und 5. Lebensjahr und Steiermark gesamt für den Geburtsjahrgang 2016
Abrechnungsdaten der Vertragspartner*innen der Krankenversicherungsträger (ohne Wahlärzt*innen); Bearbeitung: Dachverband der österreichischen Sozialversicherung; Berechnung und Darstellung: EPIG GmbH

Veröffentlicht am 06.06.2024, Download von https://gesundheitsbericht-steiermark.at/

Eine Betrachtung der Geburtsjahrgänge 2015 und 2017 im Vergleich zum Jahrgang 2016 zeigt eine vergleichbare Inanspruchnahme von Untersuchungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes. Auch bei jüngeren Geburtsjahrgängen (2018–2021) zeichnen sich für die bereits verfügbaren Untersuchungszeitpunkte ähnliche Zahlenwerte ab. Ein Rückgang der Inanspruchnahme zur Zeit der Pandemie konnte mit den bisher verfügbaren Zahlen nicht festgestellt werden.

Verpflichtende schulärztliche Untersuchungen

Die Schuluntersuchungen sind gemäß § 66 SchuG für alle Schüler*innen in Österreich einmal pro Jahr verpflichtend, unabhängig vom Schultyp und Alter. Bei festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind die Schüler*innen vom Schularzt oder der Schulärztin davon in Kenntnis zu setzen.

Vom Schulärztlichen Dienst der Bildungsdirektion Steiermark wurde eine Übersicht der Daten zu den schulärztlichen Untersuchungen seit dem Schuljahr 2014/15 zur Verfügung gestellt. Demnach lag in den letzten Jahren (außer in den Jahren der Covid-Pandemie, in der die Untersuchungsraten niedriger waren) die Durchuntersuchungsrate bei leicht über 80 % der Schüler*innen. Im Zeitverlauf ist zu erkennen, dass sich bis zum Schuljahr 2021/2022 der Anteil der Schüler*innen mit einer festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigung zwischen rund 16 % und 20 % bewegte. Im Schuljahr 2022/23 lag der Anteil der Schüler*innen mit einer festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigung bei 26 %.

Aktualisiert am 06.06.2024