
Suchtbericht 2025
Der Suchtbericht 2025 für die Steiermark gibt auf Grundlage aktueller Daten einen Überblick über Suchterkrankungen in der steirischen Bevölkerung und über die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Suchthilfe. Der Suchtbericht Steiermark erscheint erstmals webbasiert mit interaktiv gestalteten Grafiken und schließt inhaltlich an den Suchtbericht 2021 für die Steiermark an. Folgende Themen werden im Suchtbericht dargestellt:
- Risikoverhalten in der Bevölkerung
- Krankheitslast und Todesfälle aufgrund von Suchterkrankungen
- Einzelne Suchtarten im Kontext von Rahmenbedingungen bzw. Regulativen
- Angebote der Suchthilfe allgemein sowie nach spezifischen Suchtarten
- Suchtprävention in der Steiermark
Der Suchtbericht berücksichtigt zwei wichtige Grundsätze:
Suchtkrankheiten sind psychische Krankheiten
Suchtkrankheiten sind psychische Erkrankungen, da sie das Gehirn und seine Funktionen beeinflussen. Sie sind oft mit anderen psychischen Störungen wie Depressionen oder Angststörungen verbunden (Komorbidität) und können sowohl körperliche als auch seelische Abhängigkeiten hervorrufen. Die Behandlung sollte beide Erkrankungen berücksichtigen, da sie sich gegenseitig beeinflussen und verstärken können. Suchterkrankungen können sich in allen Bildungs- und Gesellschaftsschichten, in allen Altersgruppen und bei allen Geschlechtern entwickeln. Sie werden in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10 bzw. ICD-11) in die Gruppe der psychischen und Verhaltensstörungen eingeordnet.
Suchtkrankheiten haben häufig einen chronischen Verlauf
Suchtkrankheiten sind multifaktorielle und oft chronisch rezidivierende Erkrankungen und mit vielfältigen Herausforderungen für Betroffene und für deren Umfeld verbunden. Die Sucht ist eine körperliche und psychische Krankheit, die das Gehirn verändert und das Verlangen nach dem Suchtmittel reaktivieren kann. Betroffene können durch das Erlernen von Strategien zur Rückfallprävention und durch professionelle Hilfe wie Selbsthilfegruppen oder Suchtberatungsstellen lernen, mit dem Suchtdruck umzugehen und dauerhaft abstinent zu bleiben. Die Behandlung einer Suchterkrankung braucht neben den Angeboten der Suchthilfe den psychosozialen Bereich und die medizinische Regelversorgung sowie weiterführende Angebote der Reintegration.
Die Erstellung des Suchtberichts 2025 wurde von mehreren Fachleuten und Facheinrichtungen inhaltlich unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Versorgungskonzept Sucht Steiermark 2030
In der 55. Sitzung der Gesundheitsplattform am 28.11.2024 wurde das Versorgungskonzept Sucht Steiermark 2030 beschlossen. Der Fokus liegt dabei auf der qualitätsvollen und abgestimmten Weiterentwicklung der Angebote der Suchthilfe, insbesondere in Abstimmung mit der psychosozialen Versorgung. Die Sicherstellung eines gleichwertigen Angebots der Suchthilfe in allen steirischen Regionen ist wesentliches Ziel des Versorgungskonzepts. Es wird das Kontinuum zwischen der Suchtprävention bis hin zu integrierten Angeboten der Wohn- und Arbeitsrehabilitation berücksichtigt.
Rahmengebende Dokumente: Einbettung der Suchtversorgung Steiermark
Das Versorgungskonzept Sucht Steiermark 2030 sowie die Suchthilfe in der Steiermark generell beziehen sich in ihrer Arbeit und ihren Zielsetzungen auf folgende rahmengebende Dokumente:
Steirische Gesundheitsziele
Das Gesundheitsziel Kompetenzen im Umgang mit Sucht fördern und schädliche Auswirkungen verringern weist unter anderem darauf hin, dass sowohl die Prävention als auch die Behandlung von Suchterkrankungen zielgruppenspezifisch, ganzheitlich, umfassend und möglichst integriert geschehen soll.
Neue steirische Suchtpolitik 2011
Die Neue steirische Suchtpolitik 2011 setzt mit zehn definierten Leitlinien einen Rahmen für die Entwicklung der Suchtpolitik in der Steiermark.
Österreichische Suchtpräventionsstrategie
Die Österreichische Suchtpräventionsstrategie gibt auf Bundesebene einen Rahmen, innerhalb dessen Suchtprävention stattfinden kann. Mit dem erweiterten „Suchtwürfel“ wird der Komplexität und Vielschichtigkeit des Handlungsfeldes Rechnung getragen, in dem sich Suchtprävention und Suchthilfe bewegen.
Empfehlungen für die Verbesserung der Versorgungssituation von Menschen mit Suchterkrankungen in Österreich
In einer breit angelegten Delphi-Befragung wurden Empfehlungen entwickelt, in welchen Bereichen der Suchthilfe in Österreich Verbesserungen möglich sind und welche Bereiche in der Zukunft verstärkt zu beachten sein werden.
Gesetzliche Grundlagen
Eine Vielzahl an gesetzlichen Grundlagen beschäftigt sich mit Aspekten der Sucht und spiegelt so die gesamtgesellschaftliche Perspektive wider, in die ein Suchtgeschehen einzuordnen ist. Mit einem Klick auf die folgenden Links und auf den themenspezifischen Unterseiten finden Sie weiterführende Informationen:
- Das Suchtmittelgesetz (SMG) bildet in Österreich die zentrale gesetzliche Grundlage.
- Weiters regeln die Suchtgiftverordnung sowie das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz den Umgang mit Substanzen mit hohem Suchtpotenzial.
- Gesetze zur Regelung von Tabak- und Nikotinprodukten oder die
- umfassende Gesetzeslage im Bereich von Alkohol zeigen die Vielfalt auf, die im Zusammenhang mit suchthaften Verhaltensweisen zu berücksichtigen ist, z.B. bei der Formulierung von Werbe- oder Marketingverboten oder bei Regelungen, die den Arbeitsplatz oder den Straßenverkehr betreffen.
- Weiters sind suchthafte Verhaltensweisen, wie z.B. pathologisches Glücksspiel, durch gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt.
- Im Steiermärkischen Jugendgesetz (StJG 2013) ist der Schutz von Jugendlichen in Bezug auf folgende Sucht-Aspekte geregelt: Erhalt, Besitz und Konsum von Substanzen wie Alkohol, Tabak und tabakverwandten Erzeugnissen, Nikotinerzeugnissen und Geräten zur Konsumation, Drogen und ähnlichen Stoffen sowie die Benützung von Glücksspielautomaten oder die Teilnahme an Glücksspielen.
Suchtkoordination Steiermark
Die Suchtkoordination Steiermark ist verantwortlich für die Planung, Steuerung und Umsetzung von suchtpolitischen und suchtrelevanten Themen. Damit wird gewährleistet, dass die Versorgungsplanung in der Steiermark im Bereich Sucht und Drogen über alle Versorgungsbereiche und -ebenen hinweg abgestimmt stattfinden kann.
Die Zusammenarbeit erfolgt durch verschiedene Verbände und Gremien auf Ebene des Bundes und auf Landesebene . In der Steiermark sind folgende Gremien aktiv:
- Bundesdrogenforum – Expert*innengremium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Gremium zur Qualität und Sicherheit der Substitutionsbehandlung § 23k SV des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Expert*innengremium der Landesdrogenkoordinatoren
- Sachverständigenkommission der Landessanitätskommission zur Substitution
- Dachverband der ambulanten Suchthilfeeinrichtungen Steiermark
- Drogenfachgremium
- Arbeitsgruppe „Suchtprävention als Gemeinschaftsaufgabe“ (SAG)
Qualitätsstandard Sucht
Zur kontinuierlichen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der ambulanten Suchthilfe ist die Gewährung von Fördermitteln des Gesundheitsfonds Steiermark an die Erfüllung des Qualitätsstandards gebunden, welche regelmäßig durch Audits überprüft werden.
Statements
Aktualisiert am 20.11.2025







